Vorberatung Neuerlass der Freiflächengestaltungssatzung Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 15.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 15.06.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Aktuell gilt für Markt Schwaben die Freiflächengestaltungssatzung aus dem Jahr 2012.
Auf Anregung einzelner Mitglieder des Haupt- und Bauausschusses erfolgte die Ausarbeitung eines Entwurfs für eine neue Satzung. Die Fertigung des Satzungsentwurfs erfolgte durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Herrn Markus Steffelbauer, Mitglied des Marktgemeinderats.
Im Zuge einer Befragung der Mitglieder des Marktgemeinderats erhielt die Verwaltung die nachstehenden Anregungen zum Entwurf der Satzung:

  • Die Präambel soll als Ziel in den § 2 der Satzung übernommen werden. 

  • § 4 Abs. 1: Die Aufzählung soll hier nach Wichtigkeit erfolgen. „Gehölz, Nutzpflanzen und Rasen“

  • § 4 Abs. 2: Die Untergrenze ist viel zu niedrig. Der Markt wird dann Fällungen wegen Verschattungen … genehmigen müssen.
Die Verwaltung hat die vorgeschlagenen Größen eines Marktgemeinderatsmitglieds in den Satzungstext übernommen. 

  • „standort- und klimagerecht“ – auf heimische Arten ist zu achten, Straßen salzverträglich; Trockenheit & Hitze sowie notwendiger Wurzelraum! Der notwendige Wurzelraum gilt auch für § 4 Abs. 6
auf ausreichende Dimensionen und Beschaffenheiten von Pflanzgruben ist zu achten. 

  • § 4 Abs. 5: Ist ein Ausschluss von Thujenhecken zulässig?
Zur Frage nach der Zulässigkeit des Ausschlusses von Thujenhecken ist festzustellen, dass dieser zulässig ist. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Begründungen zu den jüngeren Bebauungsplänen, die ihrerseits Festsetzungen zum Ausschluss von Hecken mit Thujenpflanzen enthalten (vgl. beispielsweise Kap. 11 der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 92).

  • § 5 Abs. 1: Alles muss wasserdurchlässig gestaltet werden außer Terrassen und Zuwege
Es fehlen Stellplatz- und Garagenzufahrten! Also entweder verallgemeinern oder Liste komplettieren!

  • § 5 Abs. 2 stimmen die Einheiten nicht!
  • § 5 Abs. 4: 60 cm ist der Anfang, notwendig wären allerdings 80-100 cm für eine ordentliche Begrünung

  • § 6 Abs. 1: Wer soll das Mindestmaß beurteilen? Mein Haus, mein Garten …

Verwiesen wird auf die entsprechenden Regelungen der bestehenden Stellplatzsatzung.

  • § 6 Abs. 3: „Drainagefähig“ siehe Anmerkung zu § 5 Abs. 1 alles außer! Es fehlt wieder die Verbindlichkeit und die Vorschrift selbiger!

  • § 7 Abs. 1: „10 cm (einschließlich Drainage)“… In der Regel ist eine Substratschicht bereits 10 cm. Drainage hat in dieser Ausführung nicht verloren und muss separat dazu betrachtet werden!

  • § 7 Abs. 2: Warum nur Industrie- & Gewerbegebäude? Warum diese Einschränkung?
In der Regel werden fensterlose Fassadenabschnitte mit einer Breite von 10 Meter nur in Industrie- & Gewerbegebäude aufzufinden sein. 

  • Zur der Frage, wer für eventuelle Schäden bzw. Pflegekosten (§ 7 Abs. 2 des Satzungsentwurfs) aufkommt
wird klargestellt, dass die Verantwortung bei den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke bzw. Gebäude liegt.

  • § 7 Abs. 3: Es kann keine Kompensation zu einer Verbesserung geben! 

  • Im Zusammenhang mit der vorgetragenen Kritik zur Regelung der Kinderspielplätze in § 8 wird auf die Bayerische Bauordnung verwiesen. Das Erfordernis zum Anlegen eines Kinderspielplatzes ergibt sich aus der Bayerischen Bauordnung.
    Hinweis: Die im Landesrecht verankerte Regelung ist im Zuge des Erlasses der Satzung zu beachten.

  • Zur Anmerkung betreffend das Hinterstellen von Einfriedungen wird verwaltungsseitig empfohlen die im Satzungsentwurf enthaltene Regelung.

Anmerkung des Schriftführers:
Aus der Mitte des Ausschusses kommt der Vorschlag zunächst über den eventuellen Ausschluss von Thujenhecken und Scheinzypressen abzustimmen.

Beschlussvorschlag:
Der im vorliegenden Satzungsentwurf enthaltende Ausschuss von Thujenhecken und Scheinzypressen ist zu löschen.

Abstimmung:
3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen

Damit ist der Antrag abgelehnt. Der im Satzungsentwurf enthaltene Ausschluss bleibt bestehen.

Beschluss

Der Ausschuss sieht das Erfordernis eines Neuerlasses einer Freiflächengestaltungssatzung.

An den Marktgemeinderat ergeht die folgende Beschlussempfehlung:

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und der Baugrundstücke (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) in der vorliegenden Form.
Die Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 21.06.2023 16:33 Uhr