Neuerlass der Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und der Baugrundstücke (Freiflächengestaltungssatzung - FGS) Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 29.06.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
15.06.2023
8
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
29.06.2023


Aktuell gilt für Markt Schwaben die Freiflächengestaltungssatzung aus dem Jahr 2012.
Auf Anregung einzelner Mitglieder des Haupt- und Bauausschusses erfolgte die Ausarbeitung eines Entwurfs für eine neue Satzung. Die Anfertigung eines Satzungsentwurfs erfolgte durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Herrn Markus Steffelbauer, Mitglied des Marktgemeinderats.

Geplant war ursprünglich den Marktgemeinderat in der Sitzung am 25.05.2023 über den Erlass einer neuen Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und der Baugrundstücke (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) beraten zu lassen. In der Sitzung wurde entschieden, den Tagesordnungspunkt nicht zu behandeln und den Fraktionen des Marktgemeinderats die Möglichkeit zu geben Anregungen zum Satzungsentwurf vorzutragen.
Im Zuge der Befragung erhielt die Verwaltung mehrere Anregungen von Mitgliedern des Marktgemeinderats zum Entwurf der Satzung.
Der Haupt- und Bauausschuss befasste sich in der Sitzung am 15.06.2023 mit dem Entwurf der Freiflächengestaltungssatzung und entschied sich für die Einarbeitung verschiedener Änderungen und Ergänzungen. Diese sind im Satzungsentwurf, der den Mitgliedern des Marktgemeinderats zusammen mit der Beschlussvorlage im Rahmen der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt worden ist, enthalten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und der Baugrundstücke (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) in der vorliegenden Form.
Die Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 8

Datenstand vom 05.07.2023 14:41 Uhr