Bauleitplanung
Abwägung und Billigung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 73 -2. Änderung- für das Gebiet "Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen"
Verweisung zur Beschlussfassung an den Haupt- und Bauausschuss
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 13.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Gremium
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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beschließend
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08.12.2022
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12
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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22.12.2022
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5
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Marktgemeinderat
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nichtöffentlich
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beschließend
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27.04.2023
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4
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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25.05.2023
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4
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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13.07.2023
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Das Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR (KUMS) plant eine Erweiterung der auf dem Grundstück Am Erlberg 6 neben dem gemeindlichen Wertstoffhof bestehenden Wärmezentrale. Zusätzlich zum Vorhaben des KUMS ist ein Umbau einer Teilfläche der Freifläche des gemeindlichen Wertstoffhofs geplant. Ziel ist, dass einige auf dem Gelände vorhandenen Wertstoffcontainer auch außerhalb der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich sein sollen.
Für die Umsetzung der beiden Maßnahmen ist eine Änderung des vorhandenen Bebauungsplans Nr. 73 in der Fassung seiner 1. Änderung erforderlich. Mit Marktgemeinderatsbeschluss vom 22.12.2022 wurde das Verfahren zur Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 für das Gebiet „Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen“ eingeleitet. Im Zeitraum 05.06. bis 04.07.2023 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Im Zuge des Verfahrens sind nunmehr Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen, die entweder Anregungen oder Hinweise enthalten, zu fassen. Zudem ist der Entwurf des Bauleitplans mit entsprechendem Beschluss zu billigen, bevor die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und die nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen kann.
Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet erst am 21.09.2023 statt. Die Umsetzung des vom KUMS geplanten Vorhabens soll jedoch möglichst zeitnah erfolgen. Das vom KUMS beauftragte Planungsteam hat darum gebeten zu prüfen, ob in diesem Bauleitplanverfahren ausnahmsweise der Haupt- und Bauausschuss die für die Fortführung des Verfahrens erforderlichen Beschlüsse fassen kann, damit die Bekanntmachung des Auslegungszeitraums möglichst schon im Aug. 2023 erfolgen kann.
Kommunalrechtlich ist es zulässig, dass der Marktgemeinderat die Entscheidung per Beschluss einmalig auf den Ausschuss überträgt. Am Ende des Verfahrens muss der Satzungsbeschluss in jedem Fall vom Marktgemeinderat gefasst werden.
Beschluss
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73 für das Gebiet „Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen“ -2. Änderung- überträgt der Marktgemeinderat die Zuständigkeit betreffend die zu fassenden Abwägungsbeschlüsse sowie den für die Auslegung erforderlichen Billigungs- und Auslegungsbeschluss einmalig auf den Haupt- und Bauausschuss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 13.09.2023 14:44 Uhr