Antrag: Geschwindigkeitsreduzierung St 2080 außerorts Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung, 28.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Am 19.09.2023 erreichte die Verwaltung ein Schreiben von den Anwohnern der Hubertusstraße. In diesem Schreiben, das als Anlage beigefügt ist, wird erneut gefordert, die Staatsstraße 2080 von der Ortsgrenze Markt Schwaben bis zur Löffelmühle auf eine Geschwindigkeit von 70 km/h zu begrenzen. 

Da die Anordnungen für eine Staatsstraße vom Landratsamt Ebersberg getroffen werden, ist der Verwaltung nicht genau bekannt, wann die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben wurde und somit in diesem Bereich 100 km/h erlaubt sind. 
Laut Straßenakte hat die Verwaltung erstmals im Jahr 2018 die Wiedereinführung der früher vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzung gefordert. Das Landratsamt teilte damals mit, dass die Unfallkommission die Entfernung beschlossen hat. Die Begrenzung bestand aufgrund der Bushaltestelle. Da sich aber die verkehrsrechtlichen Grundregelungen geändert hatten, reichte das Vorhandensein einer Bushaltestelle alleine nicht mehr als Begründung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus. Zumal nach § 45 Abs. 9 StVO eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur dann möglich ist, wenn dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Die St 2080 hat einen übersichtlichen Straßenverlauf und die Einfahrten haben eine ausreichende Sicht auf die St2080. Auch konnten keine vermehrten Wildunfälle oder generell Unfälle festgestellt werden. Zusätzlich führte das Landratsamt zu den anderen Ein- und Ausfahrtsstraßen und deren Geschwindigkeitsbeschränkungen aus:
St 2332 (Isener Straße):
Hier werden Grundstücke direkt über die St 2332 erschlossen
St 2080 (Erdinger Straße):
Hier ist die Sicht aus dem Sägmühlenweg sehr schlecht. Außerdem müssen die Verkehrsteilnehmer mit mäßiger Geschwindigkeit an die Bahnunterführung mit Minderbreite und Vorrangregelung herangeführt werden
EBE 18 (Finsinger Straße):
Hier gilt zunächst die Regelgeschwindigkeit von 100 km/h. Sie wird dann beim Anwesen Hechtl herabgesetzt, da auch hier die Grundstücke direkt über die EBE 18 erschlossen werden.
St 2332 (Geltinger Straße):
Auch hier werden die Anwesen der Splittersiedlung direkt über die St 2332 erschlossen. Außerdem ist die Sichtweite beim Ausfahren aus der FTO nicht ausreichend.
St 2081 (Anzinger Straße):
Hier ist die Sicht aus der Südlichen Zufahrt nach Boden sehr schlecht. Die Begrenzung könnte nach der Zufahrt nach Ried wieder aufgehoben werden. Es macht jedoch keinen Sinn, dass Verkehrsteilnehmer dann wieder beschleunigen um kurz darauf bei der Ortstafel von Markt Schwaben wieder abzubremsen.

Im Jahr 2021 hat Bürgermeister Stolze erneut beim Landratsamt die Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbegrenzung beantragt. Das Landratsamt hat daraufhin zunächst festgestellt, dass sich weder die Rechtslage noch die örtliche Situation seit der Prüfung im Jahr 2018 geändert hat. Trotzdem wurde eine Stellungnahme der Polizei vor allem mit Blick auf die aktuellen Unfallzahlen eingeholt. Auch die Polizei sah keine Begründung für die Einführung einer Geschwindigkeitsreduzierung. Es gab aus Sicht der Polizei keinerlei Verschlechterung auf der Straße. Die stattgefundenen Unfälle hatten keinen Geschwindigkeitsbezug. Schließlich stellte das Landratsamt nochmals ausdrücklich fest, dass Beinahe-Unfälle keine Grundlage für eine verkehrsrechtliche Bewertung sind. 

Nun liegt erneut ein Antrag der Anwohner auf Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbegrenzung vor. Begründet wird dies mit Unübersichtlichkeit der Strecke, ausfahrenden Landmaschinen aus den landwirtschaftlichen Grundstücken, Beinahe-Unfällen, vermehrten Wildunfällen und einer gestiegenen Angst, da es auf der Anzinger Straße einen tödlichen Unfall gab.

Zu erwähnen ist, dass im Rahmen des laufenden ISEK-Projektes sich auch das „Verkehrs-Büro“ Schlothauer & Wauer mit dieser Thematik befasst hat.
In seiner ersten Einschätzung kommt das Büro zu dem Ergebnis, dass eine Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbegrenzung Sinn macht. Auf allen anderen Einfallstraßen gelten bereits entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss nimmt von dem Antrag und dem Sachvortrag Kenntnis. Er beauftragt Bürgermeister Stolze bei den zuständigen Stellen/Behörden alles im Bereich des Möglichen zu unternehmen, um eine Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h auf der St 2080 außerort zwischen dem Ortsausgang Markt Schwaben und der Löffelmühle zu erreichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2024 14:57 Uhr