Europawahl 2024 - Entschädigung Wahlhelfer Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 19.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 19.10.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Am 9. Juni 2024 findet die nächste Europawahl statt. Am Wahlsonntag werden für die Wählerinnen und Wähler fünf Urnenwahllokale sowie sechs Briefwahllokale bereitstehen. Jedes dieser Wahllokale wird wieder mit acht Helfer/-innen besetzt, sodass wir zur nächsten Wahl 88 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer verpflichten werden. 

In den Urnenwahllokalen wird tagsüber in zwei Schichten gearbeitet (vor- und nachmittags mit je vier Personen) und ab 18.00 Uhr sind dann alle zum Auszählen wieder da. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände starten dagegen ihre Aufgabe ab ca. 16.00 Uhr in voller Besetzung mit den Vorarbeiten, damit auch dort ab 18.00 Uhr mit dem Auszählen begonnen werden kann.
Es ist auf Grundlage des § 9 Abs. 2 Landeswahlordnung (LWO) üblich, den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld auszuzahlen. Bei der letzten Europawahl waren dies 45,00 € pro Person.
Das Erfrischungsgeld stellt einen Verpflegungszuschuss dar; es besteht kein Anspruch darauf seitens der Mitglieder der Wahlvorstände und Beisitzer. Ob und in welcher Höhe es gewährt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde. Möglich ist auch zusätzlich oder alternativ die kostenlose Bereitstellung von Verpflegung. Markt Schwaben wird die Wahlhelfer wie gewohnt mit einer kleinen Brotzeit, Getränken, Kaffee und etwas Süßem versorgen.
Die Gemeinden erhalten im Rahmen der Wahlkostenerstattung durch den Freistaat Bayern (Art. 17 LWG) eine Zuwendung. In der Praxis liegen die von den Gemeinden gewährten Beträge jedoch oft wesentlich über den staatlicherseits erstatteten Sätzen, da höhere Beträge oder zusätzliche materielle Anreize die Gewinnung der ehrenamtlichen Wahlhelfer erleichtern können.

Die Europawahl ist die Wahl mit dem geringsten Auszählaufwand für unsere Wahlhelfer/-innen. Es wird einen überschaubar großen Stimmzettel geben, auf dem die Wählerinnen und Wähler eine Stimme vergeben. Bei der Wahl 2019 hat dann auch das letzte Wahllokal gegen 20.30 Uhr die Unterlagen im Rathaus abgegeben. 

Als Dank und Anerkennung für die freiwillige Hilfe all unserer ehrenamtlichen Helfer sowie auch als Anreiz für die Helfer wird vorgeschlagen, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 55,00 € pro Wahlhelfer auszuzahlen. Die Mittel wurden für den Haushalt 2024 in dieser Höhe bereits beantragt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, für die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied eines Wahlvorstandes bei der Europawahl am 9. Juni 2024 eine pauschale Entschädigung von 55,00 € pro Person auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2024 15:06 Uhr