Informationen, Bekanntgaben und Anfragen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge

Sachvortrag

Beantwortung der Anfragen aus der letzten UVSK Sitzung vom 11.11.2022 (für den Wortlaut der Fragen wird auf das Protokoll dieser Sitzung verwiesen):

  1. Der Eigentümer hat mit dem SG 4.1 vereinbart, dass die Markierungen der Stellplätze erneuert werden.
  2. Die Anfrage wurde bereits in der vergangenen Sitzung damit beantwortet, dass ein gemeinsamer Termin mit dem Landratsamt und der Polizei geplant ist. Eine einheitliche Beschilderung für die Geh- und Radwege an den Staatsstraßen soll dabei geklärt werden. Aufgrund von Personalwechsel und Änderungen in der StVO hat dieser Termin noch nicht stattgefunden, ist aber für das Frühjahr 2022 anberaumt. 
  3. Keine Antwort erforderlich.
  4. Aus verkehrsrechtlicher Sicht gibt es keinen Grund, das Parken an dieser Stelle zu verbieten. Ein Verbot aus der StVO ergibt sich an dieser Stelle nicht, somit kann die Verkehrsüberwachung auch keine Tickets ausstellen. Es sind auch keine Beschwerden von den Busunternehmen eingegangen, dass die parkenden Fahrzeuge ein Durchkommen verhindern oder erschweren. Es wird daher keine Notwendigkeit für die Errichtung eines Haltverbots gesehen. 
  5. Die Beschilderung wurde vom Bauhof geändert. Es handelt sich nur noch um einen Gehweg. 
  6. Die Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Ebersberg. Es wurde in den letzten Jahren die Situation mehrfach mit dem Landratsamt, Straßenbauamt, Polizei und der Gemeinde angeschaut. Die derzeitige Beschilderung wurde beim letzten vor Ort Termin besprochen. Mittlerweile wurde durch das Landratsamt Ebersberg der Bereich zwischen An der Bachleiten und Am Erlberg für den ortsauswärtsfahrenden Radfahrenden freigegeben. 
  7. Die Firma Neubert Gebäudetechnik wurde vom SG 2.3. angeschrieben. Das SG weist daraufhin, dass es sich nur um ein Hinweisschreiben/Bitte handelt. Die Firma hat keinerlei Verpflichtungen, ausschließlich die eigenen Stellplätze zu nutzen. Es handelt sich um eine öffentliche Straßenfläche, die von jedem Verkehrsteilnehmer unter Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln genutzt werden kann. 
  8. Die Papier-Union wurde vom SG 2.3. angeschrieben. Allerdings kann die Firma nicht für das Verhalten der Fahrer verantwortlich gemacht werden. Zudem weist die Verwaltung daraufhin, dass es bereits vor einigen Jahren Gespräche mit den Firmen zur Klärung dieser Angelegenheit gab. Hierbei wurde die Haltverbotsbeschilderung vereinbart. Die Papier-Union gibt den einzelnen Zulieferern Zeitfenster zur Anfahrt des Betriebsgeländes. Außerhalb dieser Zeiten ist es nicht möglich, dass die Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände parken, da ansonsten der Betriebsablauf und auch weitere Lieferungen gestört werden. Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird wieder verstärkt um Überwachung möglicher der Parkverstöße gebeten.
  9. Wurde dem SG 4.2 weitergegeben. Ein Sachstand wurde nicht mitgeteilt.
  10. Das SG 3.3 wird das Thema im Quartal 1/2 2022 im Gremium vorstellen.
  11. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht muss das Laub an Wegen, Straßen und Flächen entfernt werden. Da das Laub von den Rasenflächen ständig durch Wind auf die Straßen gelangen kann, sind auch diese von Laub zu befreien. Zudem sind viele Rasen- und Spielflächen von Laub zu befreien, da ansonsten mit Moder- und Pilzbildung zu rechnen ist. Der Bauhof lässt sehr bewusst und gezielt in Grünanlagen Laub liegen, damit Lebewesen dort einen Lebensraum haben. Auch werden die angelegten Blühflächen erst im Frühjahr gemäht und das Laub liegen gelassen. Eine Alternative zu Laubbläsern, Laubsaugern oder Rasenmähen ist lediglich das Laubrechen. Hierfür wird jedoch zusätzliches Personal benötigt. Denn die Arbeitszeit, die durch die technischen Hilfsmittel eingespart wird, kann mit dem Laubrechen und dem gleichen Personalstand nicht erzielt werden, die Verkehrssicherungspflicht bleibt jedoch bestehen.
  12. Die Beschilderung war bereits zum Zeitpunkt der letzten UVSK-Sitzung entfernt.




Informationen, Bekanntgaben vom 24.03.2022

  • Aus dem Gremium wurde die Beantwortung des vorstehenden Punktes 11 bemängelt. Personalmangel als Begründung für die – aus Sicht des Gremiumsmitgliedes – bienen- und insektenfeindliche Grünpflegearbeiten anzuführen, wird als nicht ausreichend erachtet. Der Bürgermeister sicherte zu, dass die zuständigen Stellen stets bemüht sind, die Regularien einzuhalten und der Bienen- und Umweltfreundlichkeit gerecht zu werden.  Auch zukünftig wird hierauf besonders geachtet.
  • Die Einmündung zur Schützenstraße wurde bei der Errichtung mit einem sehr breiten Einfahrtsbereich ausgestattet. Das führt dazu, dass häufig Autofahrer zügig in die Schützenstraße einfahren und das schnelle Tempo bis zum Beginn des Verkehrsberuhigten Bereichs halten. Derzeit gilt dort Tempo 50 und es soll die Einrichtung von Höchstgeschwindigkeit 30 geprüft werden.

  • Das Gremium wurde informiert, dass die Probeampel Herzog-Ludwig-Straße/An der Bachleiten noch mindestens bis zum 31.05.2022 bestehen bleibt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird die Auswertung der Zahlen erfolgen. Das Landratsamt hat signalisiert, dass die dauerhafte Errichtung einer Ampel an dieser Stelle vorstellbar ist, wenn die vorgeschriebenen Querungszahlen erreicht werden.

Datenstand vom 21.04.2022 11:27 Uhr