Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Schwaben - Kündigung der Zweckvereinbarung durch die Stadt Grafing zum 31.12.2022 Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 30.06.2022 ö Sachstandsinformation 6

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Stadt Grafing hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 08.02.2022 die Kündigung der Zweckvereinbarung über die Durchführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung im fließenden und ruhenden Verkehr mit dem Markt Markt Schwaben fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt.

Zur Begründung führt Herr Bürgermeister Bauer in einem Schreiben an Herrn Bürgermeister Stolze aus, dass die Stadt Grafing die Ausschreibungsdienstleistungen des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland in Bad Tölz nutzen möchte. Dies ist aber nur möglich, wenn auch die Verkehrsüberwachung auf den Tölzer Zweckverband übertragen wird. 

Grafing hat im Jahr 2009 die Zweckvereinbarung mit Markt Schwaben geschlossen und hat zuletzt mit 60 Stunden den ruhenden Verkehr und mit 20 Stunden den fließenden Verkehr überwacht.
In Absprache mit der Stadt Grafing werden die Überwachungstätigkeiten so rechtzeitig eingestellt, dass eine möglichst vollständige Abarbeitung aller Fälle bis zum Kündigungszeitpunkt 31.12.2022 erfolgen kann.

Eine genehmigende Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat ist nicht erforderlich. Die Kündigung ist lediglich zur Kenntnis zu geben.

Datenstand vom 14.09.2022 15:17 Uhr