Der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinde Poing hat am 24.01.2023 und ergänzend am 13.06.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 27.3.1 „Standort Palfinger Deutschland, südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines bestehenden Gewerbegebiets und umfasst ein Grundstück mit 1,17 ha. Es liegt im Westen von Poing südlich der Gruber Straße, nördlich der Bahnlinie München – Mühldorf und westlich der Siemensallee und ist deckungsgleich mit dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 27.3 „für ein Büro- / Verwaltungsgebäude sowie ein Boardinghouse südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf / westlich der Siemensallee“.
Das betreffende Grundstück wurde zuletzt als KFZ-Stellplatz genutzt und ist bereits weitgehend versiegelt.
Im bisherigen Bebauungsplan war lediglich eine Verwaltungs- und Büronutzung sowie ein Boardinghouse-Betrieb zugelassen. Nach Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes konnte die Fläche jedoch nicht vermarktet werden.
Zwischenzeitlich wurde von einer Maschinenbaufirma ein Konzept für einen Vertriebs- und Servicestandort vorgelegt, das von der Gemeinde Poing befürwortet wird.
Da die Festsetzungen im bisherigen Bebauungsplan einer Umsetzung dieses Konzepts entgegenstehen, sollen mit einem neuen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des neuen Vorhabens geschaffen werden.
Das neue Konzept sieht eine Bebauung im östlichen und südlichen Bereich des Grundstücks vor. Der westliche Bereich soll als LKW-Platz für Vorführungen und als Einstellplatz genutzt werden.
Die Erschließung soll über zwei Zu- und Abfahrten an der nördlich angrenzenden Gruber Straße erfolgen.
Als Art der Nutzung soll im neuen Bebauungsplan ein Gewerbegebiet festgesetzt werden, in dem aber u.a. Supermärkte und Vergnügungsstätten ausgeschlossen bleiben.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, bis 05.01.2024 zum Entwurf des Bebauungsplans Stellung zu nehmen.
Da die neue Überplanung der Gewerbefläche keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, hat die Verwaltung der Gemeinde Poing mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, in die Planung eingreifende Änderungen handelt.