Umsetzung Haushaltskonsolidierungskonzept
4. Satzung des Marktes Markt Schwaben zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Schul- und Breitensportanlage an der Ebersberger Straße in Markt Schwaben
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
- Bisherige Beschlüsse: Auf die Marktgemeinderatssitzungen zur Haushaltskonsolidierung vom 09.04.2019, 19.11.2019, 18.02.2020, 10.03.2020, 14.04.2020, 19.11.2020 und vom 18.11.2021 wird verwiesen.
Es liegen zugrunde die Gebührensatzungen über die Benutzung der kommunalen Schul- und Breitensportanlage an der Ebersberger Straße in Markt Schwaben:
Gebührensatzung über die Benutzung der kommunalen Schul- und Breitensportanlage vom 13.02.1996
1. Änderungssatzung vom 22.11.2001 (in Kraft getreten am 01.01.2002)
2. Änderungssatzung vom 19.12.2007 (in Kraft getreten am 20.12.2007)
3. Änderungssatzung vom 19.11.2020 (in Kraft getreten am 01.01.2021)
Erläuterung des Sachverhalts:
Aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzepts vom 07.03.2019, Textziffer 13, gem. 10. Fortschreibung, „Sportzentrum (HUA 5601)“ ist es erforderlich, die kommunale Schul- und Breitensportanlage des Marktes Markt Schwaben an der Ebersberger Straße (nachfolgend Sportpark genannt) regelmäßig anzupassen.
In der 4. Änderungen zur Gebührensatzung über die Benutzung der kommunalen Schul- und Breitensportanlage vom 03.02.1996 werden folgende Änderungen vorgenommen:
Beschluss
Das Gremium beschließt die 4. Änderung zur Satzung der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Schul- und Breitensportanlage an der Ebersberger Straße in Markt Schwaben in der hier vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.06.2024 14:03 Uhr