Nördlich des Anzinger Ortsteils Auhofen soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Anzing hat hierzu am 12.09.2023 die 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 „Sondergebiet Photovoltaikpark nördlich von Auhofen“ beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortsteils Auhofen, westlich der Staatsstraße 2081 und südwestlich des Ortsteils Boden. Im Bereich der westlichen Grenze verläuft der Hennigbach.
Das Plangebiet umfasst ca. 19,2 ha und wird bisher landwirtschaftlich genutzt (Ackerflächen).
Vorgesehen ist, im Plangebiet ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ festzusetzen, in dem primär freistehende Solarmodule ohne Stein- oder Betonfundamente einschließlich der hierzu erforderlichen technischen Anlagen (Trafostation, Wechselrichter, Leitungen) und Wege zulässig sein sollen. Die Flächen zwischen den Modulen sollen künftig als extensiv genutztes Grünland entwickelt werden.
Als Verknüpfungspunkt für die Einspeisung des erzeugten Solarstroms ins öffentliche Netz wurde dem Betreiber von Bayernwerk das Umspannwerk Markt Schwaben (neben der Bahnlinie München – Markt Schwaben) zugeteilt. Dies erfordert die Verlegung einer entsprechenden Anschlussleitung vom Plangebiet zum Umspannwerk, die dabei soweit wie möglich entlang von Wegflächen verlaufen soll.
Das Plangebiet soll mit einer Heckenbepflanzung eingegrünt werden. Die Böschungsbereiche des Hennigbachs sowie ein 5m breiter Gewässerrandstreifen sollen offengehalten und die bachbegleitende Hochstaudenflur erhalten werden.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Anzing entsprechend angepasst werden. Im Zuge der 7. Änderung des Flächennutzungsplans soll im Planbereich die bisherige Darstellung als „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet Photovoltaik gem. § 11 BauNVO“ geändert werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit bis 14.06.2024 zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 Stellung zu nehmen.
Nach Prüfung der vorliegenden Planungen hat die Verwaltung der Gemeinde Anzing mitgeteilt, dass keine Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden.
Anmerkung des Schriftführers:
Die Verwaltung wird gebeten bei der Gemeinde Anzing nachzufragen, ob die geplante bauliche Nutzung Auswirkungen auf das bestehende Wasserschutzgebiet hat und ob sich die Menge des in den Hennigbach einzuleitenden Oberflächenwassers erhöht.