Antrag auf Baugenehmigung Umnutzung einer bestehenden Büroeinheit im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses zu einer 3 Zimmer-Ferienwohnung Bahnhofstraße 17, Fl.Nr. 304 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 04.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 04.07.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Das Grundstück befindet sich im sogenannten nicht überplanten Innenbereich und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Die Art der Nutzung ist als Mischgebiet festgesetzt.

Da es sich bei dem Gebäude um Gebäudeklasse 3 handelt, ist der Antrag dem Haupt- und Bauausschuss vorzulegen. Eine bestehende Büroeinheit im EG eines Mehrfamilienhauses wird zu einer 3-Zimmer-Ferienwohnung für mittelfristige und Kurzfristige Urlauber und Geschäftsreisende umfunktioniert. 

Bei der vorgesehenen Umnutzung einer bestehenden Büroeinheit handelt es sich um zulässiges Wohn- und Bürogebäude im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 Baunutzungsverordnung.

Für die Ferienwohnung wird insgesamt 1 Stellplätz benötigt. Der Ferienwohnung stehen 2 Stellplätze zur Nutzung zur Verfügung 
Dieser Stellplatznachweis wird erbracht.  

Aus Sicht des Sachgebiets „Planen und Bauen“ kann hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben „Umnutzung einer bestehenden Büroeinheit im EG eines Mehrfamilienhauses zu einer 3-Zimmer-Ferienwohnung für mittelfristige und Kurzzeitvermietung an Urlauber und Geschäftsreisende“ für das Grundstück Fl. Nr. 304, EG links wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.08.2024 12:36 Uhr