Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie Abweichungsantrag von der Stellplatzsatzung Sanierung und Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Erneuerung und Ausbau des Dachgeschosses An der Bachleiten 28, Fl.Nr. 949/26 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 12.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 12.09.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 4
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 12.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des aktuell noch rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 30 „Böhmerwaldstraße“. Die Aufhebung des Bebauungsplans wurde beschlossen und der Entwurf der Satzung über die Aufhebung öffentlich ausgelegt. Diese besitzt jedoch noch keine Rechtskraft. Somit ist der Bebauungsplan noch gültig.

Bei dem bestehenden Wohnhaus muss das Dachsgeschoss renoviert werden und im Zuge dessen soll dies zur Wohnraumerweiterung für die Familie aufgestockt werden. Als Dachform ist ein Mansardendach mit einer Dachneigung von 12° geplant. Der Bebauungsplan setzt ein Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 21° und 25° sowie eine Geschossigkeit mit Erd-, Obergeschoss und hangseitig ein Untergeschoss sowie Gebäudehöhen fest. Von diesen Festsetzungen sind Befreiungen erforderlich. 

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt uns ein Befreiungsantrag vom Dachaufbau, Dachneigung und Dachform vor. Von Seiten des Landratsamts Ebersberg wurden zusätzlich Anträge auf Befreiung von der festgesetzten Gebäudehöhe sowie von der Geschossigkeit angefordert. 

Begründet werden die erforderlichen Befreiungen vom Planungsbüro wie folgt zusammengefasst: 

„Aufgrund der erforderlichen Dachrenovierung soll mit den Erneuerungs- und Umbauarbeiten die Wohnfläche der Wohnung im Obergeschoss erweitert werden. Mit der neuen Dachform eines Mansardendaches würde sich das Gebäude an die vorhergehende Höhe des Giebels anpassen und hätte eine optimale Wohnraumnutzung. Diese Dachform ist in der Nachbarbebauung bereits vorhanden und würde somit keinen Präzedenzfall auslösen. Es sind in der Umgebung mehrere sanierte, aufgestockte und auch höhere Wohnhäuser vorhanden.“

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung für die Großmutter (57,03 m²), die kein Auto besitzt. Aufgrund der Wohnflächenerweiterung auf jetzt insgesamt 114,50 m² würde laut der gemeindlichen Stellplatzsatzung ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich werden. Dieser kann jedoch aufgrund der Platzverhältnisse nicht errichtet werden. Dem Bauantrag liegt hier ein Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung vor. 

Gemäß Art. 47 Abs. 1 Satz 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) ist auf die Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen zu verzichten, wenn sonst die Schaffung und Erneuerung von Wohnraum auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Ablösung nach Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO erheblich erschwert oder verhindert würde. 

Beschluss

Für das Bauvorhaben „Sanierung und Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Erneuerung und Ausbau des Dachgeschosses“, An der Bachleiten 28, Fl.Nr. 949/26 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 30 „Böhmerwaldstraße“ wird zugestimmt:
  • Dachform (Mansarden- anstatt Satteldach)
  • für Dachneigung mit 12 Grad (festgesetzt 21 bis 25 Grad).

Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vorlage des noch ausstehenden Befreiungsantrags für 
  • Gebäudehöhe und Geschossigkeit (E + 1 festgesetzt),
die Zustimmung auch hierfür zu erteilen.

Auf die zusätzliche Errichtung eines Stellplatzes wird gemäß Art. 47 Abs. 1 Satz 3 BayBO verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

Datenstand vom 25.10.2024 08:53 Uhr