Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinden
Gemeinde Anzing, 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 "Anzing nordwestlich der Grundschule"
Sachstandsinformation
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 12.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Der Gemeinderat der Gemeinde Anzing hat am 06.02.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 „Anzing nordwestlich der Grundschule“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung.
Das derzeit noch unbebaute Plangebiet betrifft den nordwestlichen Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplans Nr. 53. Es befindet sich am nordwestlichen Ortsrand, südlich der Schulstraße und westlich des Kinderhauses.
Anlass und Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die beabsichtigte Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 22 Wohneinheiten südlich der Schulstraße, um den gestiegenen Bedarf an Wohnflächen zu bedienen.
Als Art der baulichen Nutzung wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Vorgesehen sind drei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss mit Satteldach. Zusammen mit dem nördlich der Schulstraße angesiedelten Winterdienstdepot bedeutet die neue Bebauung eine Arrondierung des Ortsrandes.
Das Plangebiet ist über die Schulstraße im Norden sowie über den Loherweg im Osten erschlossen.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 30.09.2024 zum Entwurf der Bebauungsplanänderung Stellung zu nehmen.
Da die vorliegende Planung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Anzing mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, in die Planung eingreifende Änderungen handelt.
Datenstand vom 25.10.2024 08:53 Uhr