Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 93 für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 17.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.10.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
25.02.2021
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.04.2022
1
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
30.06.2022
7
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
30.06.2022
10
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.10.2022
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
22.04.2024
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
18.07.2024
11
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
17.10.2024
3

Mit Beschluss des Marktgemeinderats vom 30.06.2022 ist das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das vom Freistaat Bayern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1063 geplante Rechenzentrum eingeleitet worden.

Im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Markt zu dem Schluss gekommen, dass für das im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellte Grundstück die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Rechenzentrum zweckmäßig erscheint. Das machte eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Inzwischen konnte das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans abgeschlossen werden. Somit ist gewährleistet, dass sich der Bebauungsplan Nr. 93 hinsichtlich der geplanten Festsetzung der Art der baulichen Nutzung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum 28.10. bis 29.11.2022. Mehrere Behörden, Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellungnahmen zur Planung des Marktes abgegeben.
Im Zuge der Vorbereitung der Abwägung waren verschiedene Themen zu bearbeiten. Beispielhaft seien hier die Rückhaltung u. Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers, die Festlegung der künftigen Kaminhöhe des auf dem Nachbargrundstück bestehenden Biomasseheizkraftwerks und die Abstimmung naturschutzrechtlicher Themen mit der Unteren Naturschutzbehörde genannt. Dieser Prozess hat einen gewissen Zeitraum beansprucht, so dass die Abwägungsbeschlüsse sowie der Billigungsbeschluss (Billigung des geänderten Planentwurfs) erst in der Sitzung am 22.02.2024 gefasst werden konnten.

Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (öffentliche Auslegung) und die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum 12.04. bis 14.05.2024. Einige Träger öffentlicher Belange haben im Zuge der Beteiligung am Verfahren Anregungen und/oder Hinweise vorgetragen. Die Abwägungsbeschlüsse zu den Anregungen fasste der Marktgemeinderat in der Sitzung am 18.07.2024. Weiter beschloss er einige Änderungen der Festsetzungen aufgrund der Anregungen, die das Landratsamt Ebersberg in seinen Funktionen als untere Naturschutzbehörde und untere Immissionsschutzbehörde vorgetragen hatte. Das machte die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden erforderlich. Durchgeführt wurde das vorgenannte erneute Beteiligungsverfahren im Zeitraum 05.09. bis 08.10.2024.

Die folgenden Behörden haben im Zuge der erneuten Beteiligung am Verfahren Anregungen und/oder Hinweise vorgetragen:

1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten Ebersberg-Erding, Stellungnahme vom 01.10.2024
2. Landratsamt Ebersberg, Brandschutzdienststelle, Stellungnahme vom 04.10.2024

Wortlaut der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 01.10.2024 (Zitat):
Für die Beteiligung an o.a. Planungsverfahren bedanken wir uns.

Zu dem Vorhaben liegen aus forstfachlich-waldrechtlicher sowie landwirtschaftlicher Sicht keine zusätzlichen Einwände oder Anregungen vor. Die unserer vorherigen Stellungnahmen (AELF-EE-F2-4612-48-8-5, 28.11.2022 sowie AELF-EE-F2-4612-46-8-9, 03.05.2024) besitzen jedoch weiterhin Gültigkeit und müssen beachtet werden.

Eine Kopie der Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg vom 04.10.2024 ist zusammen mit der Beschlussvorlage und dem Bebauungsplanentwurf an alle Mitgliedern des Marktgemeinderats verteilt worden, so dass dem Gremium der Wortlaut des Schreibens bekannt ist.

Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs ist aufgrund der Stellungnahmen, die im Zuge der erneuten Beteiligung bei der Verwaltung eingegangen sind, nicht erforderlich, so dass der Bebauungsplan nunmehr als Satzung beschlossen und nach seiner Ausfertigung bekanntgemacht werden kann.

Beschluss

1.
Der Marktgemeinderat nimmt von der nach § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
Die vorliegenden Stellungnahmen, die Anregungen enthalten, werden wie folgt abgewogen:

2.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 01.10.2024

Der im Schreiben vom 01.10.2024 enthaltende Hinweis auf die Stellungnahmen vom 28.11.2022 und 03.05.2024 wird zur Kenntnis genommen. Zu den vorgenannten Stellungnahmen hat der Marktgemeinderat in den Sitzungen am 22.02. und 18.07.2024 die Abwägungsbeschlüsse gefasst. Auf die Beschlüsse vom 22.02. und 18.07.2024 wird verwiesen, sie haben unverändert Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der Stellungnahme vom 01.10.2024 nicht veranlasst.

3.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg, Brandschutzdienststelle vom 04.10.2024

Die Hinweise der Brandschutzdienststelle stellen auf die Objektplanung ab. Selbstverständlich werden im Rahmen der noch aufzustellenden Objektplanung die Belange der Personenrettung, der Art und Qualität der Rettungswege, der Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge sowie das evtl. Erfordernis einer Feuerwehrumfahrung und des Objektschutzes usw. mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt und im zu erarbeitenden Brandschutzkonzept spätestens zum Zeitpunkt des Einreichens der Baugenehmigungsplanung prüffähig nachzuweisen sein.

Auch die Bemessung der erforderlichen Löschwassermengen ist gegenwärtig in der städtebaulichen Planung nicht abschließend möglich und kann erst im Rahmen der noch aufzustellenden Objektplanung bestimmt werden. Festzustellen ist, dass das Objekt unmittelbar an einer öffentlichen Straße, welche auch größere gewerbliche Anlagen erschließt, situiert ist. Es kann also grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass hinreichende Löschwasserkapazitäten anliegen. Sollte sich wider Erwarten im Rahmen der Objektplanung rechnerisch ein zusätzlicher Löschwasserbedarf abzeichnen, kann Abhilfe z. B. mittels unterirdischer Vorhaltung innerhalb des Plangebiets geschaffen werden. Der betreffende Nachweis ist spätestens zum Zeitpunkt des Einreichens der Baugenehmigungsplanung prüffähig zu führen.

Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der Stellungnahme vom 04.10.2024 nicht veranlasst.

4.
Der Bebauungsplan Nr. 93 für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs einschließlich Begründung wird in der Fassung vom 17.10.2024 als Satzung beschlossen.

5.
Den Behörden, die Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

6.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 17.10.2024 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2024 08:59 Uhr