Bundestagswahl 2025 - Entschädigung Wahlhelfer
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 14.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Am 23. Februar 2025 findet die nächste Bundestagswahl statt. Am Wahlsonntag werden für die Wählerinnen und Wähler je acht Urnen- und Briefwahllokale bereitstehen. Jedes dieser Wahllokale wird mit acht Helfer/-innen besetzt, sodass wir zur nächsten Wahl 128 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer benötigen.
In den Urnenwahllokalen wird tagsüber in zwei Schichten (vor- und nachmittags mit je vier Personen) gearbeitet und ab 18.00 Uhr sind dann alle zum Auszählen wieder im Wahllokal. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände beginnen ihre Arbeit ab ca. 15.30 Uhr in voller Besetzung mit den Vorarbeiten, damit auch dort ab 18.00 Uhr mit dem Auszählen begonnen werden kann.
In Anlehnung an § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) ist es üblich, den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld auszuzahlen. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 waren dies 70,00 €/Person.
Das Erfrischungsgeld stellt einen Verpflegungszuschuss dar; es besteht kein Anspruch darauf seitens der Mitglieder der Wahlvorstände und Beisitzer. Ob und in welcher Höhe es gewährt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde. Möglich ist auch zusätzlich oder alternativ die kostenlose Bereitstellung von Verpflegung. Markt Schwaben wird die Wahlhelfer wie gewohnt mit einer kleinen Brotzeit, Getränken, Kaffee und etwas Süßem versorgen.
Die Gemeinden erhalten im Rahmen der Wahlkostenerstattung eine Zuwendung. Da in diesen Zuwendungen auch sonstige Kosten wie z. B. Portkosten beinhaltet sind, liegen die von den Gemeinden gewährten Beträge in der Praxis oft wesentlich über den staatlicherseits erstatteten Sätzen, da höhere Beträge oder zusätzliche materielle Anreize die Gewinnung der ehrenamtlichen Wahlhelfer erleichtern können.
Als Dank und Anerkennung für die freiwillige Hilfe all unserer ehrenamtlichen Helfer sowie auch als Anreiz zur Gewinnung von Helfern wird vorgeschlagen, bei der kommenden Bundestagswahl eine pauschale Entschädigung in Höhe von 75,00 €/Person für die Mithilfe auszuzahlen. Die Mittel wurden für den Haushalt 2025 in dieser Höhe bereits beantragt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, für die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied eines Wahlvorstandes bei der Bundestagswahl 2025 eine pauschale Entschädigung von 75,00 € pro Person auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.01.2025 11:15 Uhr