Zuschussgewährung gemäß Förderrichtlinien Sportförderung - Übungsleiterförderung Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 15.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.07.2021 ö beschließend 7

Sachvortrag

  • Bisherige Beschlüsse:         Auf die lfd. Nr. 7 der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 30.06.2020 wird verwiesen.
Wie schon in den vergangenen Jahren richtet sich die staatliche Vereinspauschale nach der Anzahl der Übungsleiterlizenzen.
Dazu müssen die Vereine alljährlich zum 01.03. die Originallizenzen ihrer Übungsleiter vorlegen und u. a. weitere Angaben über die Mitgliederzahl und das Beitragsaufkommen machen.
Ergänzend zu diesen staatlichen Zuschüssen gewährt der Landkreis die Jugendsport- und Übungsleiterförderung ohne zusätzlichen Antrag. Laut Mitteilung des Landratsamtes Ebersberg vom 02.06.2021 erhalten die nachfolgend aufgeführten örtlichen Sportvereine als Übungsleiterförderung folgenden Zuschuss vom Landkreis:
Verein
Lizenzen
Zuschuss Lkr.
Kgl. priv. Feuerschützengesellschaft Markt Schwaben
2,5
200,00 €
BSG von 1956 Markt Schwaben e.V.
1,0
80,00 €
DAV Sektion Markt Schwaben
12,0
960,00 €
SpVgg Markt Schwabener Au e.V.
9,0
720,00 €
Turnverein von 1895 Markt Schwaben e.V.
67,0
5.360,00 €
Gesamt
91,5
7.320,00 €
Die Auszahlung durch das Landratsamt setzt voraus, dass die Gemeinde eine Förderung in gleicher Höhe leistet. Streicht die Gemeinde ihren Zuschuss ganz oder teilweise, behält der Landkreis den Übungsleiteranteil für den oder die betroffenen Verein(e) vollständig ein.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die laufende Haushaltskonsolidierung und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushaltsmittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit einzusetzen.
Das Gremium beschließt, nach Prüfung der Kriterien gemäß den Förderrichtlinien, die genannten Vereine mit einem Zuschuss in Höhe von 7.320,00 € als Übungsleiterförderung in gleicher Höhe wie der Kreiszuschuss zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2021 16:56 Uhr