Der Gemeinderat der Gemeinde Forstinning hat am 22.06.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Schwaberwegen“ gefasst.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung.
Das Plangebiet liegt in Schwaberwegen, westlich der Ebersberger Straße und erstreckt sich bis zur Ortsgrenze am Anzinger Forst. Es ist bereits bebaut und im Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind nach den Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplans im Verhältnis zur Größe der Grundstücke aus heutiger Sicht sehr knapp bemessen.
Ziel der Planung ist es, eine maßvolle Nachverdichtung der bereits vorhandenen Bebauung zu erreichen, u. a. auch mit mehrgeschossigen Baukörpern entsprechend den Wandhöhen in der näheren Umgebung. Die Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet soll unverändert bleiben.
Die Verkehrserschießung erfolgt weiterhin über die bereits bestehenden Straßen. Eine Anlage zusätzlicher öffentlicher Verkehrsflächen ist nicht erforderlich.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit bis zum 05.08.2021 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.
Da die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Forstinning mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.