Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Fällung eines Walnussbaumes inklusive Ersatzpflanzung Gräfin-Richlind-Weg 5, Fl.Nr. 2167 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 07.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 07.10.2021 ö beschließend 3

Sachvortrag

Das Grundstück Gräfin-Richlind-Weg 5, Fl.Nr. 2167 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nr. 68 / Zettlerwiese“. Der betroffene Baum ist im Bebauungsplan unter A) Festsetzungen Nr. 9 Grünordnung C) als „vorhandene zu erhaltende Bäume mit Durchführung von Maßnahmen zum Baum- und Wurzelschutz während der Bautätigkeiten“ festgesetzt. 

Nach Angaben der Antragsteller wurde nach Rücksprache des damaligen Bauträgers mit dem Landratsamt Ebersberg im Zuge der Baumaßnahmen im Jahr 2007 bereits eine Ersatzpflanzung (durch Walnussbaum) an anderer Stelle (siehe Anlage) vorgenommen. 

Beantragt wird die Fällung dieses Walnussbaums mit Ersatzpflanzung durch einen Eisenholzbaum an gleicher Stelle. 

Folgende Begründung liegt dem Antrag vor: „Durch die Größe des Walnussbaums in einem Reihenhausgarten ist die Belichtung stark beeinträchtigt womit eine Verschattung einhergeht. Durch die Größe und Dichte des Baums besteht große Gefahr bei Sturm und Unwettern. Die Grundzüge der Planung des Bebauungsplans werden dadurch nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, mit den öffentlichen Belangen vereinbar und nachbarliche Interessen werden nicht beeinträchtigt.“

Der Verwaltung liegt eine fachkundliche Stellungnahme von Herrn Käsbauer, Landratsamt Ebersberg, vor. Der Eisenholzbaum (Parrotia persica) wird in der Stadtbaumliste der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) als klimaresistenter Baum aufgeführt. Daher wird die Ersatzpflanzung durch einen Eisenholzbaum durchaus empfohlen. 

Die schriftliche Zustimmung der unmittelbar betroffenen Nachbarn zu dem Antrag wurde erteilt. 

Beschluss

Der Haupt- und Bauausschuss erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Nr. 68 / Zettlerwiese“ für die Fällung des Walnussbaums mit Ersatzpflanzung durch einen Eisenholzbaum (20 – 25 cm Stammumfang Mindestanforderung) an gleicher Stelle das gemeindliche Einvernehmen. 

Die Fällung des Baumes ist nur außerhalb der Schutzzeit vom 1. März bis 30. September gestattet. Die Ersatzpflanzung hat innerhalb der Pflanzperiode vom 01.10.2021 bis 30.04.2022 zu erfolgen. Ein schriftlicher Nachweis mit Foto über die Ersatzpflanzung ist bis zur genannten Frist der Verwaltung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2021 11:44 Uhr