Der Gemeinderat der Gemeinde Forstinning hat am 10.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 27 „Sonnengasse“ gefasst.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung.
Das Plangebiet ist derzeit noch unbebaut (Grünfläche) und liegt am südlichen Ortsrand von Forstinning. Es grenzt im Nordosten an die Wohnbebauung der Sonnengasse und im Westen an landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Anlass der Planung ist der anhaltende Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde Forstinning.
Wesentliche Planungsziele sind:
- Sicherung einer geordneten, klimagerechten städtebaulichen Entwicklung
- Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum
- Deckung des Wohnraumbedarfs von Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichen Lebenslagen
Das künftige Baugebiet soll als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Vorgesehen sind sowohl verdichtete Wohnformen wie Gartenhofhäuser und Geschosswohnungsbauten als auch Einfamilienhäuser und Doppelhäuser. Die Verkehrsanbindung erfolgt über die Sonnengasse.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit bis 02.11.2021 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.
Da der vorgesehene Bebauungsplan keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Forstinning mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.