Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 91 für das Gebiet nordwestlich der Lilienthalstraße und nördlich des Adalbert-Stifter-Wegs Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 21.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.10.2021 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

  • Bisheriger Beschluss:         Auf die lfd. Nr. 3 der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 23.09.2021 wird verwiesen.

Die nördlich des Adalbert-Stifter-Weg und nordwestlich der Lilienthalstraße liegenden Grundstücke Fl.Nrn. 358 und 1064 sind im Flächennutzungsplan größtenteils als Gewerbegebiet dargestellt, kleinere Teilflächen sind als Grünflächen ausgewiesen. Für diese Grundstücke existiert kein Bebauungsplan, bauplanungsrechtlich sind sie dem Außenbereich zuzuordnen.

Aktuell gibt es Bestrebungen eines großen metallverarbeitenden Betriebs sich auf den Grundstücken anzusiedeln. Grundstücksverhandlungen wurden diesbezüglich bereits aufgenommen. Mit der eventuellen Ansiedlung des Betriebs in Markt Schwaben hat sich der Marktgemeinderat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am 23.09.2021 beschäftigt.

Ein großer Teil des Grundstücks Fl.Nr. 358 wird voraussichtlich für Produktionsflächen und Verwaltung benötigt, das Grundstück Fl.Nr. 1064 nach aktuellem Planungsstand für Stellplatzflächen und ein Freilager. Eventuell werden hier auch Flächen für ein Regenrückhaltebecken und einen Teil der zu erbringenden Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen angelegt. Nach jetzigem Stand ist eine nördlich des Grundstücks Fl.Nr. 1063 zwischen den Grundstücken Fl.Nrn. 358 und 1064 verlaufende Wegeverbindung geplant, damit betriebsinterne Fahrten zwischen diesen beiden Flächen möglichst nicht über den Adalbert-Stifter-Weg erledigt werden müssen. Deshalb sind die entsprechenden Grundstücke bzw. Teilflächen im Beschlussvorschlag als Teil des Geltungsbereichs aufgeführt.

Im Zuge des einzuleitenden Bauleitplanverfahrens ist zu klären, ob zusätzlich zur Aufstellung eines Bebauungsplans eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig ist.
Aufgrund der vom Betrieb ausgehenden Emissionen wird es erforderlich sein eine Untersuchung der Geräuschsituation durch ein Fachingenieurbüro vornehmen und ein Lärmschutzgutachten erstellen zu lassen. Zusätzlich wird voraussichtlich die Erstellung eines Erschütterungsgutachtens zu beauftragen sein.

Der durch die Umsetzung des Vorhabens zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft ist auszugleichen. Die für notwendige Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen benötigten Grundstücke müssen in den Plangeltungsbereich aufgenommen werden, sofern sie im Gemeindegebiet des Marktes liegen werden. Das Anlegen von Ausgleichsflächen außerhalb Markt Schwabens ist auch möglich, diese müssen jedoch dinglich gesichert werden. Die Entscheidung über die Lage der Flächen für Ersatz-und Ausgleichsmaßnahmen obliegt dem Marktgemeinderat.

Beschluss

1.
Für das Gebiet nordwestlich der Lilienthalstraße und nördlich des Adalbert-Stifter-Wegs wird der Bebauungsplan Nr. 91 aufgestellt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch.

2.
Mit der Aufstellung des Bauleitplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:

  • Festsetzung eines Gewerbegebiets mit Festlegung der zulässigen baulichen Nutzung, Baudichte und Höhenentwicklung sowie Aussagen zum Hochwasserschutz, Oberflächenentwässerung und Regenrückhaltung
  • Festsetzung der Bauräume für Haupt- und Nebenanlagen sowie ggf. Erlass von Regelungen für Nebenanlagen, die außerhalb der Bauräume zulässig sind
  • Festsetzung der flächenbezogenen maximal zulässigen Schallleistungspegel
  • Festsetzung eines Stellplatzschlüssels für das Plangebiet
  • Festsetzung von Vorgaben für die Grünordnung
  • Festsetzung von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur (nachhaltigen) Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (klimagerechte Ortsentwicklung)

3.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die folgenden in der Gemarkung Markt Schwaben liegenden Grundstücke:
Fl.Nr. 358, 1064, 1114 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1060/102, 1083, 1111, 1115 und 1118.

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
im Norden: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 1111 teilw., 1113, 1115 teilw. und 1118 teilw.
im Osten: von den Grundstücken Fl.Nr. 1060/102 teilw., 1063 und vom Grundstück Adalbert-Stifter-Weg 40
im Süden: von den Grundstücken Fl.Nr. 1060/102 teilw., 1063 und vom Adalbert-Stifter-Weg und
im Westen: von den Grundstücken Fl.Nrn. 1067/2, 1063, 1083 teilw. und vom Grundstück Zeppelinstraße 4.

Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch verändert werden und durch weitere Flächen vergrößert oder durch die Herausnahme von Grundstücken verkleinert werden.

4.
Für die Beauftragung eines Stadtplanungsbüros und eines Landschaftsarchitekturbüros für die Anfertigung eines Entwurfs für einen Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht und der Durchführung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung bedarf es einer Zustimmung durch den Marktgemeinderat oder des Haupt- und Bauausschusses.

5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2021 15:31 Uhr