Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018 Empfehlungsbeschluss des RPA vom 28.10.2021 Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 18.11.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) | Marktgemeinderatssitzung | 18.11.2021 | ö | Beratung und Beschlussfassung | 6 |
Sachvortrag
Am 04.06.2019 wurde das Jahresrechnungsergebnis 2018 wie folgt festgestellt:
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Haushalts-
ansatz € |
Rechnungs-
ergebnis € |
Mehrung/
Minderung € |
a) Verwaltungshaushalt
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+/-
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Einnahmen und Ausgaben
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31.208.400
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32.214.104
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+1.005.404
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b) Vermögenshaushalt
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Einnahmen und Ausgaben
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16.776.800
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11.574.521
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-5.202.279
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Gesamtsummen in
Einnahmen und Ausgaben |
47.985.200 |
43.788.625 |
-4.196.575
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Die Zuführung VwHH / VmHH stellt sich im Vergleich HH-Ansatz und Jahresergebnis wie folgt dar:
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Haushalts-
ansatz € |
Rechnungs-
ergebnis € |
Mehrung/
Minderung € |
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+/-
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Zuführungsbetrag 2018
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1.001.200
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4.483.259
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+3.482.059
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Ein externes Büro hat im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2018 im Rahmen der örtlichen Prüfung nach Art. 103 Abs. 1 Satz 3 GO geprüft. Über die Beratungen wurde nach Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO ein Gutachten abgefasst.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einstimmig bei seiner Sitzung am 28.10.2021 den Empfehlungsbeschluss gefasst, dem Marktgemeinderat zu empfehlen, die Haushaltsrechnung 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.
Beschluss
Das Gremium nimmt den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.10.2021 zur Kenntnis und beschließt, die Haushaltsrechnung 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.01.2022 13:29 Uhr