Antrag auf Baugenehmigung
Nutzungsänderung für Heizungsbaufirma, Böhmerwaldstraße 35, Fl.Nr. 949/38
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 02.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 30 „Böhmerwaldstraße“. Die Art der Nutzung ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Für das bestehende Gebäude liegt eine derzeit eine Wohnnutzung vor, des weiterem war eine Näherei vorhanden. Geplant ist jetzt eine Heizungs- und Sanitärfirma, anstatt der Näherei. Es soll keinen Verkaufsraum geben. Lediglich ein Büro und Lager.
Bei dem vorgesehenen Betrieb handelt es sich um einen nicht störenden Handwerksbetrieb im Sinn von § 4 Abs. 2 Nr. 2 Baunutzungsverordnung.
Für das Gebäude (Vorhaben) werden insgesamt 3 Stellplätze benötigt. 2 Stellplätze werden für den Bestand (Wohnnutzung) und 1 Stellplatz für die neue Nutzung (Heizungsfirma) benötigt.
Dieser Stellplatznachweis wird erbracht.
Aus Sicht des Sachgebietes „Planen und Bauen“ kann hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Zu dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung für Heizungsbaufirma im EG“ für das Grundstück Fl. Nr. 949/38 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.01.2022 17:31 Uhr