- Bisherige Beschlüsse: Auf die Marktgemeinderatssitzungen zur Haushaltskonsolidierung vom 09.04.2019, 19.11.2019, 18.02.2020, 10.03.2020 und vom 14.04.2020 sowie die MGR-Sitzung vom 19.11.2020 wird verwiesen.
Es liegen zugrunde die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung des Marktes Markt Schwaben vom:
- Beitrags- und Gebührensatzung vom 09.11.1982 / außer Kraft getreten zum 01.10.1995
- Beitrags- und Gebührensatzung vom 01.10.1995 / außer Kraft getreten zum 03.02.2004
- Beitrags- und Gebührensatzung vom 03.02.2004, 1. Rückwirkungsbeschluss MGR 07.07.2015, 2. Rückwirkungsbeschluss MGR 26.07.2016 / außer Kraft getreten zum 01.10.2016
- Beitrags- und Gebührensatzung vom 01.10.2016, Beitrags- und Gebührensatzung vom 07.08.2017, 1. Änderungssatzung MGR 24.07.2018, 2. Änderungssatzung MGR 04.06.2019, 3. Änderungssatzung MGR 19.11.2020
Erläuterung des Sachverhalts:
Aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzepts vom 07.03.2019, Textziffer 7, „Wasserversorgung (HUA 8151)“, war es erforderlich, die Wasserabgabe des Marktes Markt Schwaben kostendeckend zu betreiben und zwingend ab 2021 anzupassen. Die rathausinterne und -externe Datenerhebung verzögerte sich aufgrund von Corona- und krankheitsbedingten Ausfällen.
Aufgrund des Beschlusses vom 19.11.2020 zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Markt Schwaben erfolgte die Kalkulation durch das Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski, Akazienstraße 47, 85049 Ingolstadt, zur Bestätigung der durch die Verwaltung kalkulierten Gebühren. Aufgrund der Corona-Lage im Jahr 2020/21 hatte sich das Ergebnis durch das Sachverständigenbüro verzögert.
Die erhobenen Gebühren wurden bestätigt. Des Weiteren wurden die Beiträge für die Grundstücks- und Geschossflächen kalkuliert.
Grundlage der Kalkulation bilden die durch die Abteilung Bauen und Umwelt erhobenen Daten zu den beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen, ebenso wie die Jahresrechnungen aus dem Zeitraum 01.10.2017 – 31.12.2020, die Haushaltsplanung für das Jahr 2021, die Anlagennachweise sowie die Finanzplanung bis 2025.
Aktuelle Beiträge nach Satzung:
Die Auswertung der Kalkulation bei den Beitragssätzen für Grundstücks- und Geschossflächen ergibt eine Erhöhung der Beiträge.
Beiträge ab 01.01.2022:
Durch die Umsetzung der kalkulierten Beiträge wird ein Kostendeckungsgrad von 100% erreicht.
Die 4. Änderung der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Markt Schwaben wird wie folgt angepasst:
Zur Verdeutlichung kann folgende Beispielberechnung herangezogen werden:
Neubau eines Einfamilienhauses mit 200 m² Geschossfläche und 500 m² Grundstücksfläche: