Bauleitplanung
Überplanung mehrerer Grundstücke im Bereich Ecke Höhenrainerweg/Heubergweg
Billigung der Entwicklungsstudie für das Grundstück Fl.Nr. 615/35
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 23.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Haupt- und Bauausschuss
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nichtöffentlich
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beschließend
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15.09.2022
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3
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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vorberatend
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18.04.2024
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3
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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vorberatend
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23.01.2025
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3
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Der Haupt- und Bauausschuss hat sich in der Sitzung am 15.09.2022 mit einer evtl. baulichen Nutzung des nördlichen Teils des Grundstücks Fl.Nr. 615/35 beschäftigt. Zu diesem Zweck hatte die Verwaltung eine erste Studie für eine mögliche Bebauung anfertigen lassen, u. a. weil das Grundstück relativ schmal ist.
Der Ausschuss hielt eine bauliche Nutzung des Grundstücks grundsätzlich für denkbar (vgl. Niederschrift über die Sitzung vom 15.09.2022).
Am 18.04.2024 befasste sich der Haupt- und Bauausschuss noch einmal mit der baulichen Nutzung des Grundstücks und fasste den folgenden Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planer zu beauftragen, der einen Vorentwurf erstellt, der auch die Visualisierung der räumlichen Situation mit Bezug auf den Straßenraum beinhaltet.“
Der Beschlussvorlage ist eine Planstudie (Fassung 13.11.2024) beigefügt, die drei Varianten für eine Bebauung des Grundstücks mit einem Mehrfamilienhaus (vier oder fünf Wohneinheiten), eine Perspektive (Blick von Süden) und eine tabellarische Auswertung/Zusammenstellung der Nutzungseinheiten enthält.
Die Ausweisung einer Wohnbaufläche auf der nördlichen Grundstücksfläche würde den Markt in die Lage versetzen auf einem eigenen Grundstück in guter Lage in kleinem Rahmen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die Entscheidung darüber, ob er selbst als Bauherr auftritt oder das Grundstück durch eine Genossenschaft oder einen Bauträger bebauen lässt, kann getroffen werden, nachdem eine Überplanung, so denn der Marktgemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließen sollte, abgeschlossen ist. Das Grundstück liegt aktuell im Geltungsbereich eines älteren Bebauungsplans, der sowohl für das Grundstück selbst als auch für die im Beschlussvorschlag genannten Verkehrsflächen Festsetzungen enthält, die nicht der heutigen Situation entsprechen. Insofern ist eine angepasste Festsetzung der Kreuzungsbereiche angezeigt.
Bereits in der einer der vorherigen Sitzungen ist erläutert worden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) vorliegen.
Beschluss 1
Der Ausschuss sieht das Erfordernis für eine Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 615/35 Ecke Höhenrainerweg/Heubergweg und empfiehlt dem Marktgemeinderat deshalb die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung, in dessen Geltungsbereich mindestens das genannte Grundstück sowie die Einmündungsbereiche Höhenrainerweg/Heubergweg und Höhenrainerweg/Spitzingweg liegen sollen.
Ziel ist die Ausweisung eines Bauraums für ein Mehrfamilienhaus (Geschosse: II + D) mit Stellplätzen auf der nördlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 615/35 sowie von Flächen für Versorgungsgebäude (z. B. Trafohäuschen) und eine Wertstoffsammelstelle. Zudem ist die Darstellung der vorgenannten Kreuzungsbereiche entsprechend der aktuellen Situation in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 9
Beschluss 2
Der Haupt- und Bauausschuss empfiehlt die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Der Geltungsbereich wird noch festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.03.2025 17:08 Uhr