Bauleitplanung der Gemeinde Pliening Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine „Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1186 Gemarkung Pliening, gelegen in Ottersberg, westlich der Straße An der Leiten Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 23.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 23.01.2025 ö Sachstandsinformation 7

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening hat am 29.06.2023 die Aufstellung einer Satzung nach 
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1186 im Ortsteil Ottersberg, westlich der Straße „An der Leiten“ beschlossen. Es handelt sich hierbei um eine Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Innenbereich nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch. Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung, 

Der Umgriff der Einbeziehungssatzung umfasst eine ca. 600 m² große Teilfläche. Nördlich, südlich und westlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an, östlich des Geltungsbereichs befinden sich Wohngebäude und landwirtschaftlich genutzte Gebäude entlang der Straße „An der Leiten“.   

                                                               
     



Anlass und Ziel der Planung ist die Erweiterung bzw. Neuerrichtung von zwei bestehenden baulichen Anlagen im westlichen Bereich des Grundstücks zur Nutzung für Wohnen und Gewerbe.

Durch die Einbeziehung der bisher dem Außenbereich zuzuordnenden Teilfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pliening wird Baurecht nach § 34 Abs. 1 BauGB geschaffen. Vorhaben, die sich in die nähere Eigenart der Umgebung einfügen, sind zulässig. 

Darüber hinaus sollen in der Satzung eine maximal zweigeschossige Bauweise sowie die die Baugrenzen festgesetzt werden.
Das Plangebiet wird über das Wohnhaus erschlossen. Zusätzlicher Flächenbedarf für neue Erschließungswege entsteht nicht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, bis 15.01.2025 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorgesehene Einbeziehungssatzung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, hat die Verwaltung der Gemeinde Pliening mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.

Datenstand vom 10.03.2025 17:08 Uhr