Nutzungsübergabe Vertriebenenkreuz Friedhof Markt Schwaben Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 20.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 6.3

Sachvortrag

Die Verwaltung informiert, dass im Frühjahr 2024 das große alte Holzkreuz der Sudetendeutschen Landsmannschaft aus dem Jahre 1953 abgebaut werden musste, da u. a. die Standsicherheit nicht mehr gegeben war. 

Das vier Meter hohe Denkmal mit der Aufschrift „Den Toten der Heimat“ wurde letztmalig 1975 gestrichen und saniert. Ein großer Riss gefährdete zuletzt die Sicherheit und Standfestigkeit und so wurde von der Vorstandschaft der Sudetendeutschen Landsmannschaft beschlossen, das Kreuz abzubauen. Der Querbalken mit Aufschrift wurde dem Heimatmuseum übergeben.

Im Herbst 2024 hat sich die Kolpingsfamilie mit der Sudetendeutschen Landsmannschaft und der Verwaltung abgestimmt, um erneut an bestehender Stelle ein Kreuz im Gedenken an alle Vertriebenen zu errichten.

Die Sudetendeutsche Landsmannschaft würde die Nutzung der Fläche für das ehemalige Vertriebenenkreuz mit allen Rechten und Pflichten an die Kolpingsfamilie übertragen. Das Vertriebenendenkmal (Stein und Bepflanzung davor) soll weiterhin in der Nutzung der Sudetendeutschen Landsmannschaft bleiben.

Da sich das Kreuz auf gemeindlicher Flur befindet, muss der Markt Markt Schwaben als Eigentümer des gemeindlichen Friedhofs einer Nutzungsübertragung auf seinem Grundstück zustimmen. 

Die Kolpingsfamilie verpflichtet sich auf Grundlage der Nutzungsübertragung der Sudetendeutschen Landsmannschaft, die Folgelasten und die Verkehrssicherungspflicht, wie beispielsweise die jährliche Standsicherheitsprüfung, sowie etwaige Sanierungsmaßnahmen zu übernehmen. 

Den beiden Vereinen sei ausdrücklich für ihr großes Engagement und den wertvollen Beitrag zur Heimat- und Geschichtspflege am Ort gedankt. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung ist es dem Markt nicht gestattet, Kosten für dieses Projekt zu tragen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung, der Sudetendeutschen Landsmannschaft und der Kolpingsfamilie zur Kenntnis und genehmigt die Nutzungsübertragung auf dem gemeindlichen Friedhof. Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die beiliegende Nutzungsübergabe zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2025 09:02 Uhr