Bauleitplanung
Flächennutzungsplan -24. Änderung- für das Gebiet "geplante Flüchtlingsunterkunft am Hanslmüllerweg und Teilfläche des Adlberger-Hofs in der Walkstraße"
Billigung des Entwurfs für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 20.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Gremium
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Marktgemeinderat
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nichtöffentlich
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beschließend
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14.03.2024
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3
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Marktgemeinderat
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nichtöffentlich
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beschließend
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25.04.2024
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4
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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27.06.2024
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8
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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19.12.2024
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7
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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20.03.2025
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Der Marktgemeinderat hat sich im ersten Halbjahr des Jahres 2024 mehrfach mit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden beschäftigt und beschlossen auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Hanslmüllerweg eine Unterkunft zur Unterbringung von bis zu 90 Flüchtlingen planen und errichten zu lassen.
Das Grundstück Fl.Nr. 431, auf dem der Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft geplant ist, liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 19.12.2024 das Erfordernis für eine Überplanung des Grundstücks festgestellt und die Aufstellungsbeschlüsse für eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans (= Bebauungsplan Nr. 36) gefasst.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden die folgenden Ziele verfolgt (vgl. Niederschrift über die Sitzung vom 19.12.2024):
● Darstellung der westlichen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 431 als Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienende Gebäude und
Einrichtungen
● Darstellung der westlichen Teilfläche der landwirtschaftlichen Nutzfläche Fl.Nr. 432 sowie
der nordwestlichen Teilfläche des Hofgrundstücks Fl.Nr. 433 als Fläche für die Landwirtschaft
Im Zuge der Überplanung des Grundstücks ist ein reguläres Bauleitplanverfahren durchzuführen, weil das Grundstück im Außenbereich liegt und der Markt die Möglichkeit einer dauerhaften baulichen Nutzung des Grundstücks schaffen möchte. Aktuell ist von einer zeitlich befristeten Nutzung der zu errichtenden Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge auszugehen. Die Überlegungen des Marktes gehen in die Richtung die Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt einer anderen Nutzung zuzuführen.
Datenstand vom 18.03.2025 15:22 Uhr