Reinigung und Überwachung Wertstoffsammelstellen Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.04.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Bei unserer Nichtreinigungsaktion im Januar wurden alle Wertstoffsammelstellen für genau sieben Tage nicht gereinigt. Lediglich gefährliche Gegenstände oder Gefahrenstoffe wurden im täglichen Rhythmus entfernt. Ebenfalls wurden alle Zugänge freigeräumt, um allen Nutzern weiterhin einen einwandfreien Zutritt gewährleisten zu können. 

In der Sitzung werden Bilder von den Zuständen an verschiedenen Sammelstellen gezeigt sowie das Projekt „Nichtreinigungsaktion“ von Frau Falterer im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.

Der Gemeinde stehen hier nur bedingt Möglichkeiten zur Verfügung, diese Problematik weiter eindämmen zu können.
Unser Bauhof reinigt im Jahr ca. 500 Stunden die Wertstoffsammelstellen. Die Haupttätigkeiten sind hier:

  • Kontrollfahrten an 13 Containerplätzen über die Woche verteilt, je nach Ausmaß der Verschmutzung zweimal am Tag
  • Müll muss ins Fahrzeug geladen werden
  • Je nach Grad der Verschmutzung muss das Fahrzeug mehrfach am Tag am Bauhof ausgeleert werden (Leerung des Fahrzeugs mindestens 4-8x am Tag) 
  • Komplette Wohnungseinrichtungen müssen von größeren Fahrzeugen abgeholt werden. D.h., es sind bei größeren Wildablagerungen mindestens 2 Kollegen im Einsatz (speziell nach Feiertagen und Wochenenden fällt mehr Müll an)
  • Des Öfteren Einkaufwägen voll mit Müll = Müll wird entsorgt, Einkaufwägen werden zurück zum Eigentümer geschafft
  • Kontrolle von abgelagerten Müll – Suche nach evtl. Adressen/ Eigentümern zwecks Verfolgung
  • Nach jeder Leerung der Glascontainer durch Entsorger liegen Glasscherben an den Plätzen. Diese müssen weggekehrt werden.
  • An Papiercontainern liegen kleine Papierreste, die unter den Containern und zwischen den Zäunen festhängen.
  • Kleidungsstücke werden vor die Container geworfen, sind somit verschmutzt und müssen entsorgt werden
  • Oft werden Essenreste, nasse Kleidung, Papiermüll, Pizzakartons und Sondermüll, wie z. B. Elektrogeräte, Ölreste, Farbreste, Windeln, Möbel, Teppiche, usw. entsorgt. Bei starker Verschmutzung muss das Fahrzeug extra gereinigt werden.
  • Generelle Reinigung der Fahrzeugladefläche jeden Tag
  • Zusätzlich (vorwiegend dienstags) gründliche Reinigung der Sammelstellen mit Laubbläser

Am schlimmsten betroffen sind die Sammelstellen am Edeka, Penny, Wallbergstr. und teilweise am Schloßplatz. Hier werden aufgrund der Lage als auch der Beschaffenheit, immer wieder Größere Mengen Abfälle abgelagert (Sperrmüll, Hausmüll). Aber auch die Altkleiderentsorgung ist mittlerweile zum Problem geworden. Immer öfter werden Altkleidersäcke aus den Containern gezogen, nach brauchbaren Sachen durchwühlt und dann einfach liegen gelassen.

Eine direkte Zuordnung, welche Abfallfraktionen an welchen Sammelstellen vermehrt abgeladen werden, ist nicht hundert Prozent möglich. Sicher ist jedoch, dass vor allem Altkleider, Sperrmüll aber auch Hausmüll vor Ort abgelegt werden.


Wertstoffsammelstellen:
Die Kommune ist verpflichtet, dem Bürger ausreichend Sammelstellen für Papier und Glas bereitzustellen. Als Richtwert wird hier je 950 Einwohner eine Sammelstelle gefordert. Eine Reduzierung der Sammelstellen ist daher seitens des Landratsamtes nicht gestattet. Dies ist aus Sicht der Verwaltung auch nicht empfehlenswert, da Wildablagerungen sehr wahrscheinlich zunehmen und sich auch noch mehr im Gemeindegebiet verteilen.
Außerdem erhalten wir für die Bereitstellung der Sammelstellen je Einwohner eine jährliche Pauschale vom Landratsamt.


Altkleidercontainer:
Um eine dauerhafte Störung der Sauberkeit zu umgehen, besteht die Möglichkeit, Altkleidercontainer von den Problem-Sammelstellen zu entfernen. Hierzu müssten die derzeit laufenden Verträge geändert werden. Es ist allerdings zu befürchten, dass trotzdem Altkleidersäcke abgestellt werden, da viele Nutzer nicht zur nächsten Sammelstelle fahren.
Vermutlich würde dies nur mehr Unruhe verursachen, anstelle einer Verbesserung.


Videoüberwachung:
Die Videoüberwachung von Wertstoffinseln ist in Deutschland ein komplexes Thema, dass vor allem durch Datenschutzgesetze wie die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und das BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz) geregelt wird. 
Hier sind die Hauptgründe dafür, warum eine solche Überwachung datenschutzrechtlich problematisch ist:

       Schutz personenbezogener Daten: Videoaufnahmen erfassen potenziell sensible Daten wie Gesichter oder Autokennzeichen, die unter den Schutz personenbezogener Daten fallen. Jede Verarbeitung dieser Daten erfordert eine klare Rechtsgrundlage, und es muss sorgfältig abgewogen werden, ob das Interesse an der Überwachung schwerer wiegt als die Rechte der betroffenen Personen. 

       Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Menschen haben das Recht, selbst zu bestimmen, wer welche Informationen über sie erhält. Eine Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Orten, wie Wertstoffinseln, stellt daher einen erheblichen und signifikanten Eingriff in dieses Grundrecht dar.

       Verhältnismäßigkeit: Die Videoüberwachung darf nur dann eingesetzt werden, wenn sie verhältnismäßig ist. Das bedeutet, dass der Zweck, etwa die Verhinderung von illegaler Müllentsorgung, nicht mit weniger invasiven Maßnahmen erreicht werden kann. Auch handelt es sich in diesem Zusammenhang nicht um eine Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, nicht um die Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Personen, die sich im Bereich öffentlicher Einrichtungen, öffentlicher Verkehrsmittel, von Dienstgebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen öffentlicher Stellen oder in deren unmittelbarer Nähe aufhalten. Auch sind die betreffenden Wertstoffinseln kein Kriminalitätsschwerpunkt für schwere Straftaten, wie Körperverletzung oder Drogenhandel.

In diesem Zusammenhang ist somit aus datenschutzrechtlicher Sicht stets das mildeste Mittel anzuwenden, was beispielsweise auf eine Überwachung der Wertstoffinseln durch eine Detektei zutrifft. 
Bei einer Videoüberwachung durch die Gemeinde können keine personenbezogenen Daten, wie z.B. ein Kennzeichen erfasst (aufgrund der Begehbarkeit/-fahrbereit) werden.

Anbei wurden einige vergleichbare Kommunen diesbezüglich über die Handhabung als auch Erfahrungen befragt (Tabelle wird in der Sitzung angezeigt).

Kommunen
Einwohner
Art d.Überwachung
Zeitraum
Erfahrung



Ebersberg
12641
Detektei
2020
positiv, verbesserte Situation, keine Problemlösung

Poing
16541
Detektei
2020
sehr positiv, Bürgern ist Überwachung bekannt, Verbesserung der Ablagerungen

Erding
37169
Detektei
 
positive Entwicklung, jedoch keine Lösung

Vaterstetten
25570
Detektei
2023
in Ordnung, jedoch trotzdem Ablagerungen und Verschmutzung

Zorneding
9508
keine Überwachung-> Bauhof schaut regelmäßig vorbei
 
Entsorgung vor Ort direkt in korrekte Container, Kontaktaufnahme durch Gemeinde (Verursacher wird kontaktiert, nur in schweren Fällen Ahndung)

Pliening
5994
keine Überwachung -> Bauhof schaut regelmäßig vorbei
 
Entsorgung vor Ort direkt in korrekte Container, Kontaktaufnahme durch Gemeinde (Verursacher wird kontaktiert, nur in schweren Fällen Ahndung)

Steinhöring
4085
keine Überwachung -> Bauhof schaut regelmäßig vorbei
 
Entsorgung vor Ort direkt in korrekte Container, Kontaktaufnahme durch Gemeinde (Verursacher wird kontaktiert, nur in schweren Fällen Ahndung)

Anzing
4483
keine Überwachung-> Bauhof schaut regelmäßig vorbei
 
Entsorgung vor Ort direkt in korrekte Container, Kontaktaufnahme durch Gemeinde (Verursacher wird kontaktiert, nur in schweren Fällen Ahndung)

Aßling
4601
keine Überwachung -> Bauhof schaut regelmäßig vorbei
 
Entsorgung vor Ort direkt in korrekte Container, Kontaktaufnahme durch Gemeinde (Verursacher wird kontaktiert, nur in schweren Fällen Ahndung)




















Detektei:
2021/2022 hat die Gemeinde eine Detektei zur Überwachung der Sammelstellen beauftragt. 
Eine Detektei hat die Möglichkeit, gezielt eine Videoüberwachung durchzuführen. Einzelne Verursacher werden beobachtet, die Verstöße werden dokumentiert, der Detektiv hat vereinzelt auch Verursacher zur Identifizierung verfolgt und so Kennzeichen abseits geparkter Fahrzeuge aufgenommen oder Wohnungsadressen ermittelt. Zur Beweissicherung werden außerdem Fotos der ordnungswidrig entsorgten Abfälle gemacht - die Mitarbeitenden der Detektei öffnen hier ggf. auch nochmals die Container oder Tüten, um die genauen Wertstoffe erfassen zu können. Schließlich ist ein weiterer Vorteil die Überwachung Nachmittag und abends sowie an Sonn-/Feiertagen.  Zu diesen Zeiten finden die meisten unerlaubten Ablagerungen an den Sammelstellen statt. Auf Grundlage dieser Daten eröffnet die Verwaltung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Verursacher.


Fazit:
Final kann man die Problematik der Wildablagerungen und der Vermüllung öffentlicher Flächen nie vollständig verhindern, da dies ein gesellschaftliches Problem ist an dem alle Bürgerinnen und Bürger selbst mit verantwortlich sind. Es kann durch eine Kontrolle, mit Hilfe einer Detektei und Ordnungswidrigkeitenverfahren verbessert werden, jedoch nie vollständig gelöst werden.
Auch Aktionen wie das Rama dama oder ein immer wieder aufmerksam machen durch Medien beeinflusst das Verhalten vieler positiv. Menschen können so auf Missstände aufmerksam gemacht werden um in Zukunft mehr auf die Umwelt zu achten. Eine hundertprozentige Lösung ist hier allerdings nicht umsetzbar. Unser Bauhof wird weiterhin alle Sammelstellen reinigen und sauber halten um Verursacher ausfindig zu machen und allen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin eine angemessene Sammelstelle vorweisen zu können. Hier ist aber auch langfristig auf die Vernunft der Mitmenschen zu setzen.

Datenstand vom 11.04.2025 09:46 Uhr