Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Netzergänzende Maßnahme (NeM) 07 Markt Schwaben - Neubau Außenbahnsteig Gleis 5 und Rückbau Bahnübergänge "Haus" und "Feichten" mit Neubau eines Ersatzweges in Markt Schwaben; 1. Tektur; hier: Stellungnahme des Marktes im Rahmen der partiellen Beteiligung Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 10.04.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
12.07.2016
1
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
09.05.2017
6
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
10.04.2025



Mit Schreiben vom 04.03.2025 der Regierung von Oberbayern wird der Markt Markt Schwaben nochmals am Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben „Netzergänzende Maßnahme (NeM) 07 Markt Schwaben - Neubau Außenbahnsteig Gleis 5 und Rückbau Bahnübergang in km 22,109 „Haus" und in km 0,985 „Feichten" mit Neubau eines Ersatzweges in Markt Schwaben; Bahn-km 20,660 bis Bahn-km 22,180 der Strecke
5600 München-Simbach und Bahn-km -0,42 bis Bahn-km 1,07 der Strecke 5601 München-
Treuchtlingen, 1. Tektur" beteiligt. Es handelt sich hier um eine partielle Beteiligung gemäß § 73 Abs. 8 Verwaltungsverfahrensgesetz.

Die Regierung von Oberbayern weist daraufhin, dass sich Einwendungen/Stellungnahmen nur auf die im Rahmen der 1. Tektur erfolgten Änderungen der Planunterlagen beziehen dürfen. Diese sind blau dargestellt. Einwendungen/Stellungnahmen die bereits im Ausgangsverfahren vorgebracht wurden (Schreiben des Marktes vom 10.05.2017) bleiben bestehen.
Die Einwendungen des Marktes Markt Schwaben vom 10.05.2017 als auch die Erwiderungen seitens der Vorhabenträgerin vom 26.09.2017 sind dem Schreiben der Regierung von Obb. vom 04.03.2025 beigefügt.
Die ursprünglich eingeräumte Frist für Einwendungen und Stellungnahmen endete bereits am 24.03.2025, wurde aber seitens der Regierung auf Antrag des Marktes bis 15.04.2025 verlängert.

Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind sehr umfangreich. Es wird deshalb darauf verzichtet, diese komplett der Sitzungsladung beizufügen.

Folgende Unterlagen liegen der Einladung bei:

  • Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 04.03.2025

  • Schreiben des Marktes vom 10.05.2017 mit den vorgebrachten Anregungen

  • Stellungnahme der Vorhabenträgerin zu den vorgebrachten Anregungen des Marktes vom 26.09.2017

  • Erläuterungsbericht zur netzergänzenden Maßnahme (NeM) 07 Bahnhof Markt Schwaben – Neubau Außenbahnsteig Gleis 5 und Auflassung Bahnübergänge „Haus“ und „Feichten“

Alle von der Regierung von Oberbayern zur Verfügung gestellten Unterlagen liegen dem Markt in digitaler Form vor und können im Rathaus eingesehen werden. 

Die Stellungnahme der Vorhabenträgerin vom 26.09.2017 zu den Anregungen des Marktes Markt Schwaben vom 10.05.2017 zeigt, dass 

  • in Bezug auf den Lärmschutz keine weitergehenden Schutzmaßnahmen als die bereits in der Planung vorgesehenen nach Ansicht der Vorhabenträgerin ausreichend sind. Sollten sich doch Lärmauswirkungen zeigen, wird eine Ansprechstelle genannt, an die sich Betroffene wenden können. Außerdem wird Anspruch auf Entschädigung in Aussicht gestellt, sofern die fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle überschritten wird (Äußerung zu Punkt 1 der Stellungnahme)

  • in Bezug auf den Erhalt der beiden Bahnübergänge „Haus“ und „Feichten“ aus finanzieller und sicherheitstechnischer Sicht keine Möglichkeit gesehen wird, diese zu erhalten (Äußerung zu Punkt 2 der Stellungnahme) 

  • der Bau von Unterführungen aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen ist. Aus Sicht der Vorhabenträgerin besteht die Möglichkeit einer separaten Kreuzungsvereinbarung zum Bau von 2 Personenunterführungen (Äußerung zu Punkt 3 der Stellungnahme).

Im Nachgang zur Sitzungsladung wurden folgende Fragen zum Planfeststellungsverfahren an die Verwaltung herangetragen:

  1. Ist von Seiten der DB InfraGo AG eine Verbindung zwischen dem neuen Außenbahnsteig am Gleis 5 und den bereits vorhandenen Bahnsteigen geplant?

  1. In Punkt 5.1 Neubau Außenbahnsteig Gleis 5, zweiter Absatz wird ausgeführt, dass der Außenbahnsteig mit zwei Bahnsteigbreiten errichtet wird. In der Vorplanung war noch von drei Bahnsteigbreiten die Rede. Weshalb wird in der jetzigen Planung auf eine Bahnsteigbreite verzichtet?

  1. In Punkt 5.1.1 Bahnsteigdach ist geregelt, dass der Außenbahnsteig auf einer Länge von 51 m überdacht wird. In der Vorplanung waren noch 106 m Überdachung vorgesehen. Wieso wird der Bahnsteig nur noch auf einer Länge von 51 m überdacht?

Aus den der Verwaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen können die aufgeworfenen Fragen nicht abschließend beantwortet werden. Aus diesem Grund wurden diese an die Regierung von Obb. weitergeleitet, mit der Bitte um Stellungnahme.

Von Seiten der Regierung von Obb. wird dem Markt empfohlen, die noch offenen Fragen in die Stellungnahme des Marktes im Rahmen der Beteiligung am Planfeststellungsverfahren mit aufzunehmen.
Die Stellungnahme wird dann im weiteren Verfahrensverlauf von der Regierung v. Obb. an die Deutsche Bahn verschickt, welche sodann darauf erwidert und auf etwaige Punkte eingeht.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt im Rahmen der partiellen Beteiligung gemäß § 73 Abs. 8 VwVfG zur netzergänzenden Maßnahme (NeM) 07 Bahnhof Markt Schwaben Kenntnis und begrüßt erneut die Planungen der DB InfraGo AG.

Die vorgelegten Unterlagen wurden ausschließlich im Hinblick auf die Änderungen gegenüber dem ersten Ausgangsverfahren (1. Tektur) geprüft.

Folgende Fragen sind noch offen, die in die abzugebende Stellungnahme aufgenommen werden:

  1. Ist von Seiten der DB InfraGo AG eine Verbindung zwischen dem neuen Außenbahnsteig am Gleis 5 und den bereits vorhandenen Bahnsteigen geplant?

  1. In Punkt 5.1 Neubau Außenbahnsteig Gleis 5, zweiter Absatz wird ausgeführt, dass der Außenbahnsteig mit zwei Bahnsteigbreiten errichtet wird. In der Vorplanung war noch von drei Bahnsteigbreiten die Rede. Weshalb wird in der jetzigen Planung auf eine Bahnsteigbreite verzichtet?

  1. In Punkt 5.1.1 Bahnsteigdach ist geregelt, dass der Außenbahnsteig auf einer Länge von 51 m überdacht wird. In der Vorplanung waren noch 106 m Überdachung vorgesehen. Wieso wird der Bahnsteig nur noch auf einer Länge von 51 m überdacht?

  1. Wieso wird am westlichen Ende des bestehenden Parkhauses kein zusätzlicher Zugang zum Gleis 5 geschaffen?

Die in der Stellungnahme des Vorhabenträgers enthaltenen Äußerungen zu den Anregungen des Marktes werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf Punkt 3 zum evtl. Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zum Bau von Personenunterführungen kann nur in Frage kommen, wenn die Kosten für die Personenunterführungen von der Deutschen Bahn getragen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2025 16:45 Uhr