Überlegungen für die künftige Nutzung des ehemaligen Grundschulgebäudes und Überplanung des Gebietes zwischen Herzog-Ludwig-Straße, Schulgasse, Rektor-Biermaier-Straße und Habererweg Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 15.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 15.05.2025 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 wurde das neue kommunale Schulzentrum, bestehend aus einer Grund- und Mittelschule in Betrieb genommen. Seit dem Umzug der Grundschule stellt sich die Frage, welche Nutzungsoptionen sich künftig für das leerstehende Schulgebäude bieten.
Zudem ist zu entscheiden, ob das zwischen dem neuen Lehrerparkplatz und dem Kindergarten Altes Schulhaus geplante Rasenspielfeld angelegt oder diese Fläche einer anderen Nutzung zugeführt werden soll.
Der Bebauungsplan Nr. 85 aus dem Jahr 2020 setzt das Areal der inzwischen abgebrochenen Mittelschule als Rasenspielfeld fest. Eine andere, ggf. bauliche Nutzung dieser Fläche brächte das Erfordernis zur Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplans mit sich.

Das ehemalige Grundschulgebäude und das angrenzende Hallenbad sind in den Jahren 1980/81 errichtet worden und stark sanierungsbedürftig.

Im Jahr 2022 wurden verschiedene Arbeitsgruppen, bestehend aus Mitgliedern des Marktgemeinderates und der Rathausverwaltung gebildet, welche sich mit der künftigen Gestaltung, der Ausarbeitung möglicher Konzepte und Varianten für die Zukunft der Grundschule und des Hallenbads beschäftigt haben.
In der Marktgemeinderatssitzung am 24.01.2024 wurden die bis dahin erarbeiteten Zwischenergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen präsentiert. 

Auch das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) befasst sich u. a. mit der Umnutzung des Bereichs alte Grundschule und ehemalige Mittelschule. Der Maßnahmenkatalog (M.1.9) beschäftigt sich mit der Erarbeitung eines Nachnutzungskonzeptes für dieses Areal. 
Die Grundschule, das Hallenbad und die angrenzende Kindertagesstätte Villa Drachenstein stehen technisch und baulich in direktem Zusammenhang. Deshalb erscheint eine ganzheitliche Betrachtung des Areals unumgänglich.
Mit dem Wissen um den baulichen und technischen Zustand der Gebäude sowie behördlicher Auflagen kann derzeit keine Aussage für eine mögliche Nachnutzung getroffen werden.
Gleichwohl wird in diesem Areal enormes Potenzial in der möglichen Erweiterung der Ortsmitte gesehen. Aus diesem Grund ist zu empfehlen die Überlegungen für die künftige Nutzung des ehemaligen Grundschulgebäudes in eine ganzheitliche Betrachtung des Areals zu integrieren.

Zu den Freianlagen des Kinderhauses Altes Schulhaus ist das Folgende zu beachten:
Die Außenflächen für das Kinderhaus werden dringend benötigt und die Überplanung muss unmittelbar, also losgelöst von den evtl. für das im Beschlussvorschlag genannte Quartier erfolgen. Zur Umsetzung der Maßnahme ist dringend der Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern zu stellen und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Für die Antragstellung ist die Zustimmung des Marktgemeinderates zur Situierung der Außenanlagen erforderlich.
Für die 150 genehmigten Betreuungsplätze ist eine bespielbare Außenfläche in einer Größe von 150 Kinder X 10 m² für den Erhalt der Betriebserlaubnis erforderlich. Sollte sich der Markt dafür entscheiden die von der Kowollik Landschaftsarchitektur GmbH vorgelegte Vorstudie „Vorabzug 03.04.2025“ als Grundlage für die Planung der Freiflächen zu verwenden, ergibt sich eine Reduzierung der ursprünglich für das Rasenspielfeld anvisierten Größe. Die Entscheidung darüber, ob das Rasenspielfeld generell angelegt werden soll, muss noch nicht sofort getroffen werden. Gleichwohl erscheint es aus Sicht der Verwaltung von Bedeutung das Gremium darüber zu informieren, dass ein Rasenspielfeld nicht mehr die Größe von 90 X 60 m wird haben können.

Für den Fall, dass sich der Marktgemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt für ein Rasenspielfeld ausspricht und sich die Frage der Nutzung stellt, wird im Folgenden eine der Bestimmungen des Baugenehmigungsbescheides vom 08.04.2020 zitiert:
9.
Ein schalltechnisch relevanter Trainings- oder Spielbetrieb auf dem Rasenspielfeld im Sondergebiet SO 3 innerhalb der Ruhezeiten von Sonn- und Feiertagen (diese sind von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr) ist nicht zulässig.

Erläuterung:
Sondergebiet SO 3 = Bereich zwischen Lehrerparkplatz und Kindergartengrundstück

Datenstand vom 09.05.2025 12:15 Uhr