Umsetzung Haushaltskonsolidierungskonzept 2. Änderungssatzung der Satzung des Marktes Markt Schwaben vom 01.06.2018 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtung (Friedhofsgebührensatzung (FGS)) Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Marktgemeinderates, 19.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3.1

Sachvortrag

  • Auf die Marktgemeinderatssitzungen zur Haushalts­konsolidierung vom 09.04.2019, 19.11.2019, 18.02.2020, 10.03.2020, 14.04.2020, 19.11.2020 und vom 18.11.2021 wird verwiesen.

Es liegen zugrunde die „Satzungen des Marktes Markt Schwaben über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtung sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung (FGS))“:

  1. Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung (FGS) zum 01.06.2018
  2. 1. Änderungsatzung zum 01.01.2021

Erläuterung des Sachverhalts:

Aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 07.03.2019, Textziffer 6, „Bestattungswesen (HUA 7500)“ ist es erforderlich, den Friedhof des Marktes Markt Schwaben kostendeckend zu betreiben. Die Verwaltung ist verpflichtet, alle vier Jahre eine neue Kalkulation vorzulegen.

Die Anpassung der Gebühren erfolgt mit der empfohlenen Anpassung nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 8 Kommunalabgabengesetz gemäß dem geforderten Deckungsgrad von 100 %.

Die aktuelle Kalkulationsperiode zeigt, dass die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. 
Allerdings ist im Mittel eine positive Tendenz erkennbar. Der durchschnittliche Deckungsgrad im Kalkulationszeitraum beträgt 82,86 %. 



Um die Zielvorgaben zu erreichen, empfiehlt die Verwaltung eine Erhöhung der Gebühren um 17,14 %. Die Gebühren wurden kaufmännisch gerundet.



Des Weiteren wurde in der aktuellen Kalkulation der kalkulatorische Zinssatz von 4,75 % auf 4 % gemäß Empfehlung Gemeindekasse herabgesetzt.

Bei einer Anpassung des Zinssatzes ist ein separater Beschluss zu fassen.

Beschluss 1

Das Gremium beschließt die Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes von 4,75 % auf 4 % für den zu kalkulierenden Zeitraum.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Gremium beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Markt Schwaben vom 01.06.2018 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungs­einrichtung sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung (FGS)) in der hier vorliegenden Fassung vom 19.12.2024.

Die 2. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 12:14 Uhr