Antrag auf Baugenehmigung Ausbau des Dachgeschosses in eine zweite Altenteilerwohnung und Anbau eines Aufzugs sowie Errichtung von drei Dachgauben Anzinger Straße 27, Fl.Nr. 589/12 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Marktgemeinderates, 19.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Sondersitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Das Grundstück Anzinger Straße 27, Fl.Nr. 589/12 befindet sich im Außenbereich. Die baurechtliche Beurteilung richtet sich daher nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Bei dem Bauvorhaben handelt es sich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB um ein privilegiertes Vorhaben. Das heißt, dass ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. 

Bei Austragshäusern muss rechtlich sichergestellt sein (beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Bauaufsichtsbehörde), dass das Gebäude langfristig dem Betrieb zugeordnet bleibt. Der neu zu errichtende Wohnraum für ein sogenanntes Austragshaus darf nur von Personen genutzt werden, die durch den jeweiligen Eigentümer des Hofgrundstücks mit Zustimmung des Freistaats Bayern bestimmt werden. Die Zustimmung gilt als erteilt für Personen, die entweder ehemalige Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs waren oder die hauptberuflich im landwirtschaftlichen Betrieb des Bestimmungsberechtigten tätig sind oder zu dessen noch nicht selbständigen und wirtschaftlich von ihm abhängigen Familienangehörigen gehören.

In dem bestehenden Wohnhaus Anzinger Straße 27 sind folgende Nutzungen bereits vorhanden: Das Kellergeschoss dient den allgemein üblichen Nutzungen (Technik-, Kellerräume, Waschküche usw.), im Erdgeschoss sind Büro, Räume für Hausmädchen, Hauswirtschaft sowie eine Wohneinheit, bezeichnet als „Privathauptwohnung“, die sich über Erd- und Obergeschoss erstreckt, im Obergeschoss über einem Teil der Dreifachgarage zwei Lehrlingszimmer sowie im weiteren Verlauf übergehend in das Wohnhaus eine Einliegerwohnung sowie die genannte „Privat-Hauptwohnung“. Im Dachgeschoss soll jetzt durch Ausbau, Einbau von Dachfenstern, Errichtung von drei Dachgauben und eines barrierefreien Außenaufzugs eine zusätzliche Einliegerwohnung als zweite Altenteilerwohnung entstehen. 

Eine Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu diesem Bauantrag liegt bereits vor. Diese lautet zusammengefasst wie folgt: 
„Aktuell werden von der Familie der Antragstellerin 85,95 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche und 11,00 ha Wald bewirtschaftet. Es handelt sich um einen nachhaltig geführten, langjährig bestehenden, landwirtschaftlichen Erwerbsbetrieb. Das Bauvorhaben wird befürwortet, da es ein konfliktfreies Zusammenleben der Generationen erleichtert. Zudem möchte der Landwirt künftig voraussichtlich wieder zwei Landwirtschaftslehrlinge ausbilden. Die Lehrlingszimmer über den Garagen werden daher künftig weiterhin benötigt. Bei dem Betrieb zeichnet sich generationsübergreifend der Bedarf ab, einen für die Dauer der Existenz des Betriebs voraussehbaren, bei jeder zukünftigen Hofübernahme wieder auftretenden Wohnraumbedarf zu decken. Auf dieser Grundlage sind angesichts der bestehenden Betriebsorganisation zwei betriebliche Wohneinheiten für zwei Generationen erforderlich.“

Für die 2. Austragshausdienstbarkeit, dinglich gesichert als 2. Austragswohnung, ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit für den jeweiligen Eigentümer des Hofgrundstücks und eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für den Freistaat Bayern, die im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baugenehmigung für ein sogenanntes Austragshaus (lt. VGH 13.01.11) im Außenbereich bestellt werden, in das Grundbuch erforderlich. 

Für das Anwesen Anzinger Straße 27 sind mit dem Dachgeschossausbau insgesamt sechs Stellplätze erforderlich. Für die bestehende Wohnung sind drei Stellplätze in den Garagen, für die bestehende Einliegerwohnung ein Stellplatz vor der Garage und für die geplante 2. Altenteilerwohnung drei neue Stellplätze nachgewiesen. Es werden insgesamt sieben Stellplätze nachgewiesen. Der Kfz-Stellplatznachweis ist ausreichend erbracht. Zu den bestehenden elf Fahrradstellplätzen werden noch fünf zusätzlich am Hauseingang errichtet. Somit werden mehr Fahrradstellplätze, als laut Satzung erforderlich, vorhanden sein. 

Aus Sicht des Sachgebiets Planen und Bauen ist, nachdem die positive Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorliegt, das Bauvorhaben zu befürworten.

Beschluss

Für das Bauvorhaben Ausbau des Dachgeschosses in eine zweite Altenteilerwohnung und Anbau eines Aufzugs sowie Errichtung von drei Dachgauben, Anzinger Straße 27, Fl.Nr. 589/12 wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt. 

Das Landratsamt Ebersberg wird gebeten zu prüfen, ob in den Baugenehmigungsbescheid eine aufschiebende Bedingung für die dingliche Sicherung der Austragshausdienstbarkeit, wie im Sachvortrag beschrieben, aufgenommen werden muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Joachim Weikel war während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.

Datenstand vom 21.01.2025 12:14 Uhr