Tektur zur Baugenehmigung
Ersatzbau zur Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnzwecken, Sägmühle 1, Fl.Nr. 1455
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 09.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Mit Bescheid vom 11.06.2018 erhielt der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1455 der Gemarkung Markt Schwaben (Sägmühle 1) die Baugenehmigung für den Ersatzbau zur Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu Wohnzwecken. Mit Antrag vom 27.07.2021 (beim Markt Markt Schwaben) beantragt der Eigentümer die Änderung des genehmigten Vorhabens. Da der Antrag aus 2021 sehr stark von der Genehmigung abwich, war das Vorhaben nicht genehmigungsfähig und wurde abgelehnt. Der Beschlussbuchauszug aus der Sitzung vom 07.10.2021 liegt als Anlage bei.
Folgende Änderungen wurden gegenüber des abgelehnten Änderungsantrages vom 27.07.2021 vorgenommen:
- Die Grundrisse bleiben gegenüber der Genehmigung vom 11.06.2018 größtenteils unverändert. Die Wohnfläche wird etwas reduziert. Die Garagen befinden sich nun wieder an ursprünglicher Stelle im Haus
- Das Gebäude wird in konservativer Bauweise (Mauerwerkwände gedämmt und verputzt) errichtet, wie genehmigt
- Die mittige Dachgaube auf der Nordseite und der Dachüberstand spiegeln die Genehmigung wieder
- Die Größe und Anordnung der Fenster weichen von der Genehmigung ab. Die Geschossdecke unter dem Pool wird nicht ausgeführt, dort befinden sich ein Luftraum.
Aus Sicht des Sachgebietes Planen und Bauen liegt mittlerweile kein sogenanntes „aliu
d“ mehr vor. Daher ist der Tektur-Antrag genehmigungsfähig.
Beschluss
Zu dem für das Grundstück Fl.Nr. 1455 vorliegenden Tekturantrag auf Baugenehmigung vom 29.03.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch erteilt.
Hinweis: Der Tanzsaal soll ausschließlich für private Zwecke und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.06.2022 14:50 Uhr