Formlose Bauvoranfrage
Nutzungsänderung Dachgeschoss in eine Wohneinheit
Ebersberger Straße 9, Fl.Nr. 143/4
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 20.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Mit Schreiben vom 06.03.2023 wurde beim Markt Markt Schwaben eine Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung des Dachgeschosses in eine Wohneinheit eingereicht. Das betroffene Grundstück Ebersberger Straße 9 befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und somit ist die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Das Dachgeschoss, das laut Eingabeplan von 2009 als Büro, Lager und Speicher genutzt wurde, ist laut Antragsteller bereits als Wohnraum ausgebaut und bewohnt. Für diese separate Wohneinheit soll nun eine Baugenehmigung eingeholt werden.
Der Antragsteller erklärt, dass die Zufahrt, Hausanschlüsse und Raumaufteilung bereits vorhanden sind. Zudem wird erläutert, dass vor dem Hintergrund der Wohnraumknappheit die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum auch sicherlich im Interesse der Gemeinde Markt Schwaben sei, anstatt diese Räumlichkeiten als Speicher ungenutzt zu lassen.
Für die separate Wohneinheit im Dachgeschoss (ca. 60 m²) sind laut Stellplatzsatzung zwei Stellplätze erforderlich. Für die am 01.07.2010 genehmigte Wohnung im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes (Wohnfläche 44,28 m²) ist laut der zu diesem Zeitpunkt rechtskräftigen Garagen- und Stellplatzverordnung ein Stellplatz nachzuweisen. Im Erdgeschoss befindet sich eine Garage mit zwei Stellplätzen. Mit der Wohneinheit im Dachgeschoss wären insgesamt drei Stellplätze für das Gebäude Ebersberger Straße 9 erforderlich. Auf dem Grundstück befindet sich keine Möglichkeit für die Errichtung weiterer Stellplätze. Bereits mit dem Neubau des Doppelhauses (Ebersberger Straße 9 a + 9 b) auf dem ehemaligen Gesamtgrundstück wurde durch zur Verfügungsstellung eines Stellplatzes für „Carsharing“ auf zwei Stellplätze verzichtet. Das Grundstück wurde inzwischen in mehrere Flurstücke aufgeteilt.
Aus den oben genannten Gründen wird hier ein Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung gestellt. Dieser wird damit begründet, dass die vorhandenen zwei Stellplätze nicht benötigt werden, da die Wohnung im Erdgeschoss von einer Person mit körperlichen Einschränkungen ohne Fahrzeug bewohnt wird. Die zwei Stellplätze würden somit der Wohnung im Dachgeschoss zur Verfügung stehen.
Beschluss
Der formlosen Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung des Dachgeschosses in eine Wohneinheit mit Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung, wie im Sachvortrag beschrieben, wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
Dem Antragsteller soll als Anregung mitgegeben werden, dass solche Anfragen zukünftig vor der Umsetzung gestellt werden sollen.
Die Stellplatzsituation in der Ebersberger Straße wird als sehr kritisch gesehen. Es sind sehr wenige Parkplätze vorhanden.
Da die Stellplätze von der Kirche (Webergasse 1) oftmals leer stehen, wird die Verwaltung gebeten mit der Kirche zu sprechen, ob hier nicht eine Art Wechselnutzung möglich wäre.
Datenstand vom 17.05.2023 17:34 Uhr