Bauleitplanung
Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung) für das Gebiet Feichten
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 27.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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beschließend
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20.04.2023
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4
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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27.04.2023
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Für den nordöstlichen Bereich des Gebiets Feichten liegt dem Markt ein Antrag auf Erlass einer Klarstellungssatzung im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch vor (Antrag vom 06.02.2023).
Im Zuge der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Baugesuchen für das genannte Gebiet ist eine Klarstellung der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich zweckmäßig. Der Erlass einer entsprechenden Satzung ist zu empfehlen.
Bei einer Klarstellungssatzung handelt es sich um kein eigentliches Planungsinstrument. Eine solche Satzung löst kein unmittelbares Baurecht aus, sondern legt lediglich fest, in welchen Bereichen die Zulässigkeit von Vorhaben auf der Grundlage des § 34 oder des § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Sie entlastet die Baugenehmigungsbehörde in der Weise, dass Schwierigkeiten bei der Abgrenzung des Innen- und Außenbereichs ausgeräumt sind, was für die Zulässigkeitsprüfung bei der Bearbeitung von Anträgen auf Vorbescheid oder Baugenehmigung von großer Bedeutung ist. Dem Markt steht bei dieser Abgrenzung kein Beurteilungsspielraum zu.
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist im Verfahren zum Erlass einer Klarstellungssatzung nicht vorgesehen, der Satzungsbeschluss ist lediglich nach Ausfertigung der Satzung öffentlich bekanntzumachen.
Nachdem der dem Antrag vom 06.02.2023 beigefügte Lageplan die Abgrenzungslinie eher großzügig darstellt und eine im Außenbereich liegende Teilfläche miteinbezieht, ist eine veränderte Darstellung (reduzierter Bereich) aus Gründen der Rechtssicherheit zu empfehlen (vgl. Satzungsentwurf). Dem Antragsteller ist in einem am 13.03.2023 im Rathaus geführten Gespräch erläutert worden, dass die den Innen- vom Außenbereich abgrenzende Linie in der Satzung etwas anders zu ziehen ist als im Antrag dargestellt.
Der Haupt- und Bauausschuss wird sich voraussichtlich in der Sitzung am 20.04.2023 mit dem Erlass der im Beschlussvorschlag genannten Satzung befassen. Zum Zeitpunkt der Sitzungsladung lag die Entscheidung des Ausschusses noch nicht vor, so dass in der Marktgemeinderatssitzung berichtet wird, ob der Haupt- und Bauausschuss am 20.04.2023 beschlossen hat dem Marktgemeinderat den Erlass einer Klarstellungssatzung zu empfehlen.
Beschluss
Für den im Zusammenhang bebauten Bereich Feichten östlich der Staudhamer Straße wird die Klarstellungssatzung des Marktes Markt Schwaben nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch in der Fassung, wie sie dieser Niederschrift als Bestandteil beigefügt ist, beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.05.2023 17:36 Uhr