Antrag auf isolierte Befreiung
Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes
Drei Raine 5, Fl.Nr. 634/14
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 15.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Dem Sachgebiet Planen und Bauen liegt ein Antrag auf Errichtung eines Doppelstabmattenzauns (Einfriedung) mit einer Höhe von 1,40 m vor. Grundsätzlich handelt es sich hier um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) Bayerische Bauordnung. Nachdem das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 62 „Drei Raine Süd“ liegt und dieser nur Einfriedungen in Form von Gitterdrahtzäune mit einer maximalen Höhe von 0,80 m festsetzt, ist hier eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan notwendig.
Folgende Begründung wurde seitens der Antragstellerin aufgeführt:
Die Einfriedung soll als Abgrenzung zur landwirtschaftlich genutzten Wiese und für meinen Hund dienen. Ruhe für mich und den Verpächter der Wiese. Die Grundzüge der Planung des Bebauungsplans werden dadurch nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, mit den öffentlichen Belangen vereinbar und nachbarlichen Interessen werden nicht beeinträchtigt.
Beschluss
Für die Errichtung eines Doppelstabmattenzauns als Einfriedung mit einer Höhe von 1,40 m wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt und von der Festsetzung Nr. 11 „Einfriedungen“ des Bebauungsplans Nr. 62 „Drei Raine“ befreit.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2023 16:33 Uhr