Antrag auf Baugenehmigung
Nutzungsänderung einer Werkhalle mit Bürogebäude in eine Erstbehandlungsanlage für Elektrogeräte
Im Wiegenfeld 3, Fl.Nr. 989/8
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 10.08.2023
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Das Grundstück Im Wiegenfeld 3, Fl.Nr. 989/8 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49 b „Gewerbegebiet Süd, 2. Änderung“. Festsetzungen der 1. Änderung, die nicht Bestandteil der 2. Änderung sind, gelten weiterhin. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 3.
Die bestehende Werkhalle mit Bürogebäude soll in eine Erstbehandlungsanlage für Elektrogeräte umgenutzt werden. Hierbei soll die Halle teilweise als Elektrogerätelager und als Büro genutzt werden. Ein entsprechender Flucht- und Rettungsplan liegt den Bauantragsunterlagen bei. Das Grundstück befindet sich in dem im Bebauungsplan als Nutzungsart ausgewiesenen Gewerbegebiet. Die Art der Nutzung ist zulässig.
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für das Bauvorhaben 9 Stellplätze erforderlich. Nachgewiesen werden auf dem Grundstück 11 Stellplätze (1 davon behindertengerecht).
Im Vorfeld wurde für dieses Vorhaben ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Ebersberg eingereicht. Im Laufe dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nicht erforderlich ist. Eine entsprechende Bestätigung vom Betreiber der Anlage über die Einhaltung der für die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit maßgeblichen Leistungsgrenzen beim Betrieb der geplanten Anlage liegt vor.
Beschluss
Dem Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Werkhalle mit Bürogebäude in eine Erstbehandlungsanlage für Elektrogeräte wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.10.2023 16:59 Uhr