Mit Schreiben vom 23.08.2023 wurde eine Genehmigung zur Aufstellung eines Verkaufsautomaten auf dem Marktplatz beantragt. Es handelt sich dabei um einen mit Strom zu versorgenden Automaten wie man ihn z.B. von Bahnsteigen und zunehmend auch im Straßenbild z.B. bei Metzgereien kennt.
Folgendes Warenangebot soll der vorliegend beantragte Automat anbieten: Schmackhafte Snacks, alkoholfreie Getränke, nützliche Drogerieprodukte und evtl. Vapes (E-Zigaretten).
Grundlage für eine Genehmigung wäre die gemeindliche Sondernutzungssatzung mit der dazugehörigen Gebührensatzung. Danach würden für die beantragte Genehmigung je nach Grundfläche des Automaten eine Gebühr von 20,50 €/m²/Jahr anfallen. Im Rahmen einer möglichen Genehmigung auf öffentlichem Grund muss unbedingt beachtet werden, dass am Aufstellort eine ausreichende Gehwegbreite neben dem Automaten verbleibt. Da solche Automaten Strom benötigen muss ein Stromanschluss vorhanden sein, oder die Möglichkeit vorliegen, diesen von einem Privatgrundstück zu beziehen.
Die Antragstellerin hat sich als Aufstellort den Marktplatz gewünscht, als Alternative wurde die Ebersberger Straße angegeben, ohne konkrete Standorte zu benennen. Grundsätzlich ist zwar am Marktplatz Strom vorhanden, allerdings wird dieser immer nur für Veranstaltungen aktiviert. Wenn am Marktplatz ein Automat steht, müssen und werden die Steckdosen am Marktplatz dauerhaft unter Strom stehen und theoretisch für Jedermann nutzbar sein. Ein Umbau ist nach Angaben unseres Bauhofes nur mit sehr hohen Kosten machbar, eine Abrechnung der Stromkosten ist mit den aktuellen Gegebenheiten nicht möglich.
Zudem findet auf dem Marktplatz jeden Donnerstag der Wochenmarkt statt, die Aufstellung eines Automaten darf diesen nicht beeinträchtigen.
Aus diesen Gründen ist der Marktplatz aus Sicht der Verwaltung kein geeigneter Aufstellungsort. Auch ein Standort an der Ebersberger Straße ist aufgrund der geringen Gehwegbreiten und des nicht vorhandenen Stroms nicht umsetzbar.
Bevor die Verwaltung in weitere Gespräche mit der Antragstellerin über mögliche Standorte tritt, wird der UVSK gebeten, grundsätzlich zu entscheiden, ob solche und ähnliche Automaten im Gemeindegebiet aufgestellt werden sollen. Bislang gibt es auf öffentlichem Grund in Markt Schwaben noch keine Verkaufsautomaten.
Die bereits in Markt Schwaben vorhandenen Automaten oder Selbstbedienungshütten bieten im Gegensatz zum hier beantragten Automaten Produkte aus eigener Produktion (Gemüse, Fleisch, etc.) an und stehen auf Privatgrund. Zumeist haben die Produkte einen Bezug zum Standort oder der näheren Umgebung.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es kaum geeignete Aufstellorte auf öffentlichen Grund. Zumal an den Stellen ein Stromanschluss zur Verfügung stehen muss. Die Stromversorgung muss dann über ein Privatgrundstück erfolgen. Zusätzlich hat die Verwaltung kaum Einfluss auf das Warenangebot, solange es sich nicht um verbotene Produkte handelt.