Parkproblematik Bahnhofstraße Haus Nr. 47 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung, 28.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag

Im Rahmen der Verkehrsschau 2015 wurde ein bestehendes Haltverbot in der Bahnhofstraße auf der nördlichen Garageneinfahrt zu Haus Nr. 47 in Richtung Geltinger Straße abgebaut. An dieser Stelle befindet sich ein Seitenstreifen auf dem nun 4 -5 Parkplätze entstanden sind. 
Bereits 2017 wurde von einem Anwohner die Wiedereinführung des Haltverbots beantragt, da nun z. T. die parkenden Fahrzeuge mit der Motorhaube in die Garageneinfahrt hineinragen. Aus diesem Grund hat sich der UVSK erstmals in der Sitzung vom 18.07.2017 mit dieser Thematik befasst. Es wurde der Beschluss gefasst, zunächst probeweise für die Dauer eines halben Jahres Bodenmarkierung südöstlich der Hauseinfahrt aufzubringen. Nachdem die Markierung offensichtlich Erfolg gezeigt hat, hat der UVSK in seiner Sitzung am 27.02.2018 die dauerhafte Markierung beschlossen. 

Seit einigen Monaten meldet sich der Anwohner nun immer wieder bei der Verwaltung und teilt mit, dass parkende Fahrzeuge wieder verstärkt in die Einfahrt ragen und ihm die Ausfahrt erschweren.  Die Markierung ist nach wie vor vorhanden und gut sichtbar, auch wenn diese mittlerweile ergraut ist. Die Verkehrsüberwachung kontrolliert den Bereich rund um den Bahnhof sehr regelmäßig, Verstöße wurden kaum festgestellt. 
Folgende Vorschläge wurden dem Antragsteller bereits unterbreitet: 
  • Den Bordstein auf eigene Kosten absenken lassen. Dieser ist noch im Bereich der Einfahrt hoch und es kann daher möglicherweise der Eindruck entstehen, dass das Parken noch erlaubt ist 
  • Anbringen privater Schilder wie „Einfahrt freihalten“

Bei einem Termin in der Bürgersprechstunde bei Bürgermeister Stolze im August 2023 hat der Antragsteller deutlich gemacht, dass er die o. g. Vorschläge der Verwaltung nicht umsetzen wird. Er hält die Vorschläge für nicht zielführend.
Um eine Lösung herbei zu führen, wurde der Anwohner informiert, dass er die Verstöße selber unter bestimmten Voraussetzungen dokumentieren kann und daraus Verfahren in der Kommunalen Verkehrsüberwachung eröffnet werden können. Ein entsprechendes Informationsblatt wurde ihm ausgehändigt. Bis zur Fertigstellung der Vorlage wurden bislang keine Verstöße eingereicht. 
Gleichzeitig wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, zu prüfen, ob eine Leitschwelle oder Ähnliches als eine Art Überfahrschutz installiert werden kann. In der Alten Bräuhausgasse (östliche Seite) ist eine Wegsperre an den Parkplätzen installiert. Mit dieser Wegsperre sind gute Erfahrungen gemacht worden und seit der Installation wurde diese auch noch nicht beschädigt. Allerdings befindet sich hinter der Wegsperre ein Gehweg und nicht wie im Fall der Bahnhofstraße der Seitenstreifen und die Garagenzufahrt. Dennoch ist es aus Sicht der Verwaltung die einfachste Lösung, die die Behörde umsetzen kann, um die Garageneinfahrt freizuhalten. Die Kosten für eine Wegsperre liegen bei ca. 490,00 €, hinzu kommen die Kosten für die Bauhofmitarbeiter. Sollte sich in der Praxis zeigen, dass die Wegsperre regelmäßig beschädigt wird, ist diese allerdings wieder zu entfernen.

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, in der Bahnhofstraße auf Höhe Haus Nr. 47 auf dem Seitenstreifen eine Wegsperre zu installieren. Bei mehrmaliger Beschädigung innerhalb eines Jahres ist diese wieder zu entfernen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Datenstand vom 04.03.2024 14:57 Uhr