Veranstaltungen im Jahr 2024 - Rechtsverordnung Sonntagsöffnung Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 16.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Im kommenden Jahr finden die gemeindlichen Warenmärkte an folgenden Terminen statt:
Wintermarkt                25.02.2024
Frühlingsmarkt        05.05.2024
Sommermarkt                07.07.2024
Herbstmarkt                13.10.2024

Wie auch in den vergangenen Jahren sollen zu den Warenmärkten die Geschäfte in Markt Schwaben die Möglichkeit zu einer Sonntagsöffnung bekommen. Nach § 14 LadSchlG dürfen in Abweichung von den Ladenschlussvorschriften Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

Die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung erteilt die Gemeinde durch Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung. Die zu beschließende Rechtsverordnung ist beigefügt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Erlass der „Verordnung über die Offenhaltung der Verkaufsstellen im Rahmen der Vier-Jahreszeiten-Märkte“ in der vorliegenden Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2024 15:18 Uhr