Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung
Neubau einer Einhausung der Fahrverbindung zwischen den Hallen 9 und 9 a,
Im Wiegenfeld 10, Fl.Nr. 927
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 13.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Das Bauvorhaben soll umgesetzt werden auf einem Grundstück im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“ (qualifizierten Bebauungsplan).
Im Bereich der Hallen 9 und 9a soll zwischen Achse 9.7 und 9.8 zwischen den bestehenden Toren eine Einhausung als Wetterschutz für den Fahrverkehr eingebaut werden. Die Einhausung dient den Mitarbeitern der Halle 9a dazu, gefertigte Produkte „trockenen Fußes“ mit Hilfe von so genannten Ameisen oder Staplern in die Halle 9 zur weiteren Bearbeitung zu transportieren.
Die Wetterschutzschleuse hat folgende Maße: 7,28 m x 1,55 m.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 49 a „Gewerbegebiet Süd“ werden eingehalten. Da es sich um einen Sonderbau handelt, muss der Bauantrag im Haupt- und Bauausschuss behandelt werden.
Für die Errichtung der Fahrspurüberdachung werden keine neuen Mitarbeiter erforderlich. Somit werden für das Bauvorhaben keine zusätzlichen Stellplätze benötigt.
Aus Sicht der Bauverwaltung kann hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Für das Bauvorhaben „Neubau einer Einhausung der Fahrverbindung zwischen Halle 9 und 9 a“ wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.02.2022 17:06 Uhr