Antrag auf Baugenehmigung Tektur zum Neubau eines Zweifamilienhauses, Dachausbau zu Wohnzwecken, Hans-Watzlik-Weg 9, Fl.Nr. 367/29 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 03.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 03.03.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

  • Bisherige Beschlüsse.
    Auf lfd. Nr. 2.4 der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 02.04.2019, Nr. 3.1 der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 25.06.2019 und der Sachstandsmitteilung vom 14.01.2020  sowie dem Beschluss vom 17.03.2020 wird verwiesen.

Das Grundstück Hans-Watzlik-Weg 9 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 31 „Bundesbahnsiedlung“ aus dem Jahre 1968. Hierbei handelt es sich um einen so genannten einfachen Bebauungsplan.

Für das Zweifamilienhaus gibt es bereits eine Baugenehmigung (Bescheid vom 07.07.2020). Die Gemeinde hat mit Beschluss vom 17.03.2020 das gemeindliche Einvernehmen sowie 3 Befreiungen vom Bebauungsplan zugestimmt. 
Der Bau wurde mit Bescheid vom 24.06.2021 eingestellt. Aufgrund einer Ortseinsicht am 24.06.2021 wurden vom einem Mitarbeiter des Landratsamtes Ebersberg folgende Planabweichungen festgestellt:
  • Erhöhung des Kniestocks um ca. 85 cm.
  • Einbau von zwei zusätzlichen Wohneinheiten im Dachgeschoss mit jeweils einem Küchenanschluss sowie
  • Ausführung von jeweils 4 zusätzlichen Küchenanschlüssen im Erdgeschoss und Obergeschoss. 

Am 29.11.2021 ging der Tekturantrag  beim Landratsamt Ebersberg ein. Folgendes wird vom Planer geändert: 
  • Brandwand zum westlichen Nachbargrundstück: 
Nach Einsicht in die Pläne von 1956 hat sich ergeben, dass seinerzeit die Trennwände zum Nachbarn mittig auf die Grundstücksgrenze gesetzt wurden, sodass die im EG in unserem Grundstück hineinragende, 14 cm starke Wand, nicht zum Nachbarn gehört, sondern unser Eigentum ist. Um jedoch zusätzlich eine Verbesserung des Brandschutzes zu erreichen, wurde eine zusätzliche Vormauerung in diesem Bereich eingeplant.

  • Die Küchen, mit Ausnahme der beiden genehmigten Küchen, wurden zeichnerisch wieder aus den Plänen entfernt.
  • Die Dachanschlüsse der Nachbargebäude wurden entsprechend dem Aufmaß eingetragen.
  • Im Dachgeschoß wurde die Raumnutzung für den Technikraum eingetragen.
  • Der Befreiungsantrag für die Zulassung eines Kniestockes wurden gestellt. 

Folgende Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 31 „Bundesbahnsiedlung“ wurde beantragt:
  • Befreiung für die Ausbildung eines Kniestocks
Es bestehen bereits Vergleichsbauten in der Umgebung: Hans-Watzlik-Weg 8, 13 u. 15. 
Zudem ist die Abweichung städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. 

Die Höhe des Gebäudes ändert sich nicht. Es wurden die Stockwerke niedriger, damit der Kniestock entstehen konnte. Es entsteht keine zusätzliche Wohneinheit. Der Ausbau des Dachgeschosses dient lediglich als Wohnraumerweiterung für die Wohnungen im Erdgeschoss und Obergeschoss.
Laut Plan sollen im Dachgeschoss zusätzlich Bäder, Zimmer, ein Abstell- und Technikraum entstehen. 

Das gemeindliche Einvernehmen zu der Tektur zum Neubau eines Zweifamilienhauses sowie der Befreiung von der Festsetzung für die Ausbildung eines Kniestockes kann seitens der Verwaltung erteilt werden, da die 8 zusätzlichen Küchenanschlüsse zurückgebaut wurden. Desweiterem gibt es bereits mehrere Kniestöcke im Bebauungsplangebiet. Zuletzt wurde mit Bescheid vom 24.06.2016 eine Baugenehmigung mit Befreiung bzgl. Errichtung eines Kniestocks für den Hans-Watzlik-Weg 8 erteilt. 

Beschluss

Zu dem für das Grundstück Hans-Watzlik-Weg 9 vorliegenden Tektur „Dachausbau zu Wohnzwecken“ mit der Befreiung für die Ausbildung eines Kniestocks wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussvorschlag gilt somit als abgelehnt.

Datenstand vom 14.03.2022 13:45 Uhr