Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) Stellungnahme zum Fortschreibungsentwurf Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 17.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.03.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) in den Themenfeldern „Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“, „Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ und „Für nachhaltige Mobilität“ zustimmend zur Kenntnis genommen und das zuständige Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beauftragt, hierzu ein Beteiligungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Gemeinden, Städte und Landkreise können sich bis 01.04.2022 gegenüber dem StMWi zum Entwurf der LEP-Teilfortschreibung zu äußern.

Das Landesentwicklungsprogramm formuliert verschiedene Ziele und Grundsätze: 
Ziele sind hierbei verbindliche Vorgaben der Raumordnung und bei der kommunalen Planung zwingend zu beachten („sind“). 
Der Begriff „Grundsätze“ ist definiert als Aussage der Raumordnung, die als Vorgabe für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidung gilt („soll“).  

Ziele und Grundsätze der aktuellen Teilfortschreibung des LEP behandeln insbesondere die Fortführung der Flächensparoffensive, die Schaffung krisenfester Raumstrukturen, eine bessere Nutzung der Chancen der Digitalisierung sowie eine Optimierung der Gestaltungsmöglichkeiten der Regionalplanung. 

Die aktuelle Teilfortschreibung des LEP behandelt insbesondere folgende Themenbereiche:
  • Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit einschließlich der Schonung von Ressourcen und einer zukunftsfähigen Daseinsvorsorge
  • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
  • Wettbewerbsfähigkeit – auch durch Sicherung der Telekommunikation durch Mobilfunkantennen
  • Gebietskategorien mit Zuordnung der Gemeinden zu den Raumtypen – aktualisierte Strukturkarte (für Markt Schwaben aber keine Änderung vorgesehen – weiterhin „Mittelzentrum“ im sog. „Verdichtungsraum“) 
  • Entwicklung, Ordnung und Stärkung des ländlichen Raums
  • Entwicklung und Ordnung der Verdichtungsräume, z.B. durch interkommunale Verkehrskonzepte
  • Nachhaltige und ressourcenschonende Siedlungsentwicklung, Flächensparen (mit neuem Grundsatz der regionalen bzw. interkommunalen Abstimmung der Siedlungs-, Mobilitäts- und Freiflächenentwicklung)     
  • Grundsatz der Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Anbindegebot zur Vermeidung von Zersiedelung (einige bisherige Ausnahmen vom Anbindegebot sollen künftig wegfallen: Gewerbe- oder Industriegebiete an Autobahnanschlussstellen, interkommunal geplante Gewerbe- oder Industriegebiete, überörtlich bedeutsame Freizeitanlagen. Logistikbetriebe sollen nur noch dann nicht angebunden sein müssen, wenn das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinflusst wird.)  
  • Mobilität und Verkehr mit Straßen- und Schieneninfrastruktur, Radverkehr sowie ziviler Luftverkehr (Ziel der Errichtung einer 3. Startbahn für den Flughafen München bleibt bestehen) 
  • Wirtschaft
  • Energieversorgung mit Ausbau und Nutzung der erneuerbaren Energien, Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Geothermie
  • Wasserwirtschaft, Wasserschutz und Hochwasserschutz
  • Soziale und kulturelle Infrastruktur mit Gesundheit und Bildung


Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München macht die Kommunen im Zusammenhang mit dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ (Abschnitt II Ziffer 3.2) ausdrücklich darauf aufmerksam, dass künftig zum Nachweis, dass Potentiale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen, Strategien für die Aktivierung der Innenentwicklungspotentiale entwickelt und umgesetzt werden müssen und diese Bemühungen erfolglos geblieben sein müssen. Dieses Erfordernis ergibt sich aus der Begründung zum LEP. 

Es ist jedoch nicht absehbar, welche Strategien hier zusätzlich zum bisher schon geforderten kommunalen Flächenmanagement gemeint sind.

Unabhängig davon sollten nach Auffassung des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München Flächen im Flächennutzungsplan generell von weiteren Zwängen ausgenommen sein. Denn diese Flächen sind bereits nach einer Überprüfung vom Freistaat Bayern für die zukünftige Siedlungsentwicklung einer Gemeinde genehmigt worden. 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München weist außerdem darauf hin, dass das Landesentwicklungsprogramm künftig neue Steuerungselemente für die Regionalpläne enthalten soll, welche die Regionalen Planungsverbände anwenden müssen. Hierbei handelt es sich meist um räumliche Planungen als Vorbehaltsgebiete (müssen bei Abwägungen berücksichtigt werden) bzw. Vorranggebiete (sind zu beachtende Ziele). Beispiele hierfür sind Vorbehalts- bzw. Vorranggebiete für die Bereiche Klima (z.B. Frischluftschneisen), Trenngrün zwischen verschiedenen Siedlungen, Trassen für das Schienenwegenetz und den überörtlichen Radverkehr.  

Beschluss

Der Markt Markt Schwaben nimmt den Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) zur Kenntnis und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Zu Abschnitt II Ziffer 3.2 (Innentwicklung vor Außenentwicklung):
Die geforderten Strategien für die Aktivierung von Potentialen der Innenentwicklung sowie die Feststellung deren nachweislicher Erfolglosigkeit sollen hinsichtlich Zeitpunkt, Inhalt und formeller Qualität konkretisiert werden. Die bisherige Entwurfsfassung ist in Abschnitt II Ziffer 3.2 nach Auffassung des Marktes noch zu unbestimmt. Die geforderte Alternativenprüfung soll hinsichtlich Inhalt, Umfang und Form praktikabel bleiben, damit Bauleitplanverfahren nicht zusätzlich zu den bereits gesetzlich vorgegebenen umfangreichen Prüfungen und Abwägungsgeboten zeitlich in die Länge gezogen werden. Dem großen Siedlungsdruck in den Münchner Umlandgemeinden kann nicht ausschließlich mit einer Nachverdichtung im Innenbereich begegnet werden, sondern dieser wird auch künftig eine kontrollierte Ausweitung des Siedlungsbereichs in den Außenbereich nach Maßgabe des BauGB erfordern.    
     
Der Nachweis über die Prüfung von Nachverdichtungspotentialen kann nach Auffassung des Marktes Markt Schwaben nicht bei Flächen gefordert werden, die im Flächennutzungsplan bereits für eine zukünftige Bebauung vorgesehen sind, da diese Nutzung vom Freistaat Bayern im Zuge des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans bereits genehmigt wurde.   

Bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms soll sichergestellt sein, dass die kommunale Planungshoheit auch mit den neuen Steuerungselementen in der Regionalplanung (Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den Regionalplänen) in angemessenem Maß erhalten bleibt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2022 11:25 Uhr