Antrag isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung einer Einfriedung mit Doppelstabmattenzaun anstatt Holzlattenzaun Burgerfeld 39 c, Fl.Nr. 329/5 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 14.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.04.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Das Grundstück Burgerfeld 39 c, Fl.Nr. 329/5 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 52 „Neufassung des Bebauungsplans Burgerfeld, hier: Teilbebauungsplan Burgerfeld I“. 

Einfriedungen sind in diesem unter D „Festsetzungen durch Text“, Ziff. 8 Festsetzungen zu Grünordnung und Gestaltung“, 8.2 Einfriedungen, geregelt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a) Bayerische Bauordnung verfahrensfreies Vorhaben. 

Der bestehende Holzlattenzaun und die Thuja-Hecke entlang der Paul-Klee-Straße sollen entfernt und durch einen Doppelstabmattenzaun in 5 m Länge gemessen ab der Straße Burgerfeld entlang der Paul-Klee-Straße mit einer Höhe von 1,00 m sowie im weiteren Verlauf in 11 m Länge und einer Höhe von 1,83 m ersetzt werden. Entlang der im Aufteilungsplan markierten Grundstücksgrenze soll der Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von 1,83 m, wie im Plan dargestellt, fortgeführt werden. 

Laut Bebauungsplan sind für das Bauquartier als „Einfriedungen zu den öffentlichen Verkehrswegen, Grünflächen und frei zugänglichen Grundstücksgrenzen hin nur Holzlattenzäune ohne Betonsockel mit einer Höhe von max. 1,00 m zulässig. Zwischen den einzelnen Grundstücken sind auch sockellose Maschendrahtzäune gleicher Höhe zulässig.“

Beantragt wird die Genehmigung eines Doppelstabmattenzauns anstatt eines Holzlatten- bzw. Maschendrahtzauns sowie eine Befreiung von der festgesetzten maximal zulässigen Höhe von 
1,00 m in Teilbereichen für eine Höhe von 1,83 m. 

Der Bauherr führt hierzu folgende Begründung auf: 

„Die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans ist städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Nachbarliche Belange werden nicht berührt. Der Zaun ist ab der hinteren Gartentür und an der Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 329/4 (Paul-Klee-Straße) hin geplant. Die Thuja Hecke tut den anderen Blumen auf dem Beet schwer, gesund zu gedeihen. Der Sichtschutz dient auch als Windschutz, da der Wind im Bereich der Ecke Paul-Klee Straße / Burgerfeld stärker als woanders weht. Auf der dadurch gewonnenen Fläche (ca. 10 m²) möchten wir einige Sträucher anpflanzen.“

Der Antragsteller hat der Verwaltung eine Teilungserklärung vorgelegt, aus der hervorgeht, dass jeder Sondereigentümer berechtigt ist bei seinem Sondereigentum und Sondernutzungsrecht unterliegende Gebäude- und Grundstücksteile unter Ausschluss des anderen Sondereigentümers so zu nutzen, wie wenn er Alleineigentümer wäre. Die Einzäunung darf, lt. dieser Teilungserklärung, wie bei vermessenen Grundstücken erfolgen. 

Die Unterschriften sämtlicher Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 329/5 liegen nicht vor. 


Anmerkung der Verwaltung:

Es ist zu beachten, dass die Genehmigung der Errichtung eines Doppelstabmattenzauns zum Teil in einer Höhe von 1,83 m Auswirkungen im Hinblick auf mögliche Vorbild- und Folgewirkungen für die Umgebung bedeuten kann und somit einen Präzedenzfall darstellen würde. 

Beschluss 1

Den isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 52 „Neufassung des Bebauungsplans Burgerfeld, hier: Teilbebauungsplan Burgerfeld I“ werden, wie im Sachvortrag beschrieben, das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Beschluss 2

Die Verwaltung wird bevollmächtigt eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen für den Fall, das für das Grundstück Burgerfeld 39 c ein Antrag eingereicht wird, der eine Einfriedung mit einer Höhe von bis zu 1,03 m beinhaltet. Ein Sockel ist jedoch nicht zulässig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2022 12:07 Uhr