Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 93 für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 30.06.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
25.02.2021
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.04.2022
1
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
30.06.2022
5

Der Freistaat Bayern plant den Neubau eines neuen Rechenzentrums und hat zu diesem Zweck mehrere Grundstücke in verschiedenen Orten auf ihre Eignung untersuchen lassen.
Die hohen unterschiedlichen Anforderungen an eine solche Einrichtung sind dem Marktgemeinderat in zwei Sitzungen erläutert worden. Ergebnis der Untersuchungen des Freistaats ist, dass Markt Schwaben als geeignete Standort eingestuft wird. Konkret ist die Umsetzung des Vorhabens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1063 nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs geplant.
Im Rahmen einer zweiten Vorstellung des Vorhabens in der Sitzung am 28.04.2022 ist insbesondere die Höhenentwicklung ausführlich diskutiert worden. Dem der Beschlussvorlage beigefügten Lageplan mit Darstellung und Benennung der für das Vorhaben bedeutsamen Eckdaten sind neben anderem der Bezugspunkt für eine Festsetzung der maximal zulässigen Gebäudehöhe und die maximale Höhe zu entnehmen.

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück zum großen Teil als Gewerbegebiet dargestellt, Teilflächen als öffentliche Grünfläche (Grünstreifen zur freien Landschaft hin). Die Zulässigkeit von Vorhaben ist aktuell nach § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen, weil das Grundstück im Außenbereich liegt. Für das geplante Vorhaben ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Das Bauleitplanverfahren ist als so genanntes reguläres Verfahren durchzuführen. Somit sind die Erstellung eines Umweltberichts und die Anfertigung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Im Fortgang des Verfahrens ist festzulegen, auf welchen Grundstücken die für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft zu erbringenden Ersatz-und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Sollten diese Flächen im Gemeindegebiet Markt Schwabens liegen, werden sie in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen.
Die Einbeziehung des mit einem Biomasseheizkraftwerk bebauten Grundstücks Fl.Nr. 1063/1 in den Plangeltungsbereich ist geboten, weil es städtebaulich nicht zu begründen ist, dieses Grundstück im Falle einer Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 1063 unberücksichtigt zu lassen. Zudem ist die Erhöhung des bestehenden Kamins notwendig, sofern es zur Umsetzung des Vorhabens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1063 kommt.

Beschluss

1.
Für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs wird der Bebauungsplan Nr. 93 aufgestellt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch.

2.
Mit der Aufstellung des Bauleitplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:

  • Festsetzung eines Gewerbegebiets mit Festlegung der zulässigen baulichen Nutzung, Baudichte und Aussagen zum Hochwasserschutz, zur Oberflächenentwässerung und Regenwasserrückhaltung
  • Festsetzung der Bauräume für Haupt- und Nebenanlagen sowie ggf. Erlass von Regelungen für Nebenanlagen, die außerhalb der Bauräume zulässig sind
  • Festsetzung der maximal zulässigen Höhe auf 547,3 m üNN und 549,3 m üNN für kleine Teilbereiche des geplanten Hauptgebäudes für erforderliche Dachausstiege und Fahrstuhlüberfahrten
  • Festsetzung eines Stellplatzschlüssels für das Plangebiet
  • Festsetzung zweier Grundstückszufahrten für das Grundstück Fl.Nr. 1063 im Süden des Plangebiets
  • Festsetzung von Vorgaben für die Grünordnung
  • Festsetzung von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 Baugesetzbuch)
  • Die technischen Einrichtungen auf dem Gebäudedach sind in der Mitte des Gebäudes zu konzentrieren. Es ist auf einen ausreichenden Abstand zur Gebäudekante zu achten.

3.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die in der Gemarkung Markt Schwaben liegenden Grundstücke Fl.Nr. 1063 und 1063/1 (Biomasseheizkraftwerk).

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
im Norden: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 1114 und 1118
im Osten: von der landwirtschaftlichen Nutzfläche Fl.Nr. 358
im Süden: von der Grünfläche Fl.Nr. 1060/102, der Lilienthalstraße und vom Adalbert-Stifter-Weg und
im Westen: von der landwirtschaftlichen Nutzfläche Fl.Nr. 1064.

Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch verändert werden und durch weitere Flächen vergrößert oder durch die Herausnahme von Grundstücken verkleinert werden.

4.
Der durch den Freistaat Bayern erfolgten Beauftragung des Büros Baumann Architekten, Architekt und Stadtplaner SRL, 82237 Wörthsee und des Büros GFN-Umweltplanung, Gharadjedaghi & Mitarbeiter, 80333 München für die Anfertigung eines Entwurfs für einen Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht und der Durchführung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird zugestimmt.

5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dritter Bürgermeister Raphael Brandes war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

Datenstand vom 14.09.2022 15:17 Uhr