Finanzen Umsetzung § 2 b UStG Haushaltsscreening Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 17.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) | Marktgemeinderatssitzung | 17.11.2022 | ö | Beratung und Beschlussfassung | 4 |
Sachvortrag
Die Verwaltung erläutert, dass der BKPV am 13.05.2019 mit der Abwicklung und Unterstützung der steuerrechtlichen Vorgänge im Hinblick auf die Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) beauftragt worden ist.
§ 2 b UStG verändert die steuerliche Landschaft der öffentlichen Hand dauerhaft. Er tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Im Zuge der Umsetzung mussten alle 3.300 Haushaltsstellen auf deren Steuerbarkeit geprüft werden. In den Jahren 2021 und 2022 fanden im 6wöchigen Turnus regelmäßige Vor-Ort-Termine mit dem BKPV statt, bei denen jede einzelne Haushaltsstelle geprüft worden ist, letztmalig und abschließend am 09.11.2022. Der neue Haushalt 2023 beinhaltet bereits alle relevanten Ergänzungen und Änderungen der Prüfung.
Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des BKPV zum Haushaltsscreening liegt der Verwaltung vor.
Beschluss
Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich des Haushaltsscreenings zur Kenntnis. Es billigt die vorgenommenen steuerrechtlichen Vorgänge für die Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum 01.01.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2022 16:38 Uhr