Datum: 11.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Antrag auf Baugenehmigung Ersatzbau von zwei gewerblichen Hallen inklusive Bürotrakt Geltinger Str. 21, Fl.Nr. 984 Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf Baugenehmigung Errichtung und Betrieb einer IKWK- BHKW Anlage für das Nahwärmenetz in Markt Schwaben Am Erlberg 6, Fl.Nr. 973/35 und Teilflächen der Fl.Nrn. 973/33 und 973/9 Beratung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet Markt Schwaben Süd III einschließlich dessen 1. Änderung Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans einschließlich seiner 1. Änderung Beratung und Beschlussfassung
5 Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde Poing vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27.3.1 "Standort Palfinger Deutschland", südlich der Gruber Straße u. nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf Sachstandsinformation
6 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.01.2024 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

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2. Antrag auf Baugenehmigung Ersatzbau von zwei gewerblichen Hallen inklusive Bürotrakt Geltinger Str. 21, Fl.Nr. 984 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.01.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Das Vorhaben „Ersatzbau von zwei gewerblichen Hallen inklusive Bürotrakt“ liegt planungsrechtlich im nicht überplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Für das Grundstück Geltinger Straße 21 gibt es einen genehmigten Vorbescheid vom 23.10.2012, der zuletzt in 2022 verlängert wurde.
Die Grundstücksfläche beträgt 6.125 m². Die beiden Hallen inklusive Bürotrakt weisen eine Fläche von 1.160,60m² aus. Daraus ergibt sich eine GRZ von 0,19 sowie eine GFZ von 0,23.
Inklusive aller Zufahrten und Stellplätze beträgt die GRZ II insgesamt 0,39. 

Für das Vorhaben sind insgesamt 12 Stellplätze gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung zu errichten. Für das Bürogebäude ist je 25 m² Nutzfläche 1 Stellplatz zu errichten. Aufgrund der knapp 220 m² sind hier 9 Stellplätze nachzuweisen.
Die erste gewerblich Halle wird als Handwerkshalle mit 6 Beschäftigen genutzt. 
Hierzu werden 3 Stellplätze benötigt.
Die zweite Halle wird als reine Lagehalle genutzt. Da laut Planer hierfür keine weiteren Mitarbeiter benötigt werden, werden für die zweite Halle auch keine Stellplätze benötigt.
Die 12 benötigten Stellplätze werden gemäß Plan nachgewiesen.  

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg zu erteilen, sobald ein Freiflächengestaltungsplan nachgereicht wurde, der unserer Freiflächengestaltungssatzung entspricht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung Errichtung und Betrieb einer IKWK- BHKW Anlage für das Nahwärmenetz in Markt Schwaben Am Erlberg 6, Fl.Nr. 973/35 und Teilflächen der Fl.Nrn. 973/33 und 973/9 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.01.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Das Grundstück für das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 73 -
2. Änderung – für das Gebiet Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen. Der Bebauungsplan ist vom 10.11.2023. 

Da das Gebäude im Bereich des Treppenhauses die Baugrenze auf einer Fläche von 0,03 m² überschreitet, wird für das Vorhaben eine Befreiung von Punkt 4.1 (Baugrenze) des vorgenannten Bebauungsplans benötigt. 
Das Gebäude überschreitet im Bereich des Treppenhauses die Baugrenze auf einer Fläche von 
0,03 m². 
Begründung des Planers:
Im Zuge der bauphysikalischen Berechnungen wurde festgestellt, dass das Gebäude entgegen der anfänglichen Planung doch eine entsprechende Außendämmung benötigt. Aufgrund dieser Anpassung überschreitet das Gebäude im Bereich des Treppenhauses die Baugrenze in einem sehr geringen Maß. Die Befreiung ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar, nachbarschaftliche Interessen werden nicht berührt. 

Beschluss

Für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer IKWK-BHKW-Anlage“ Am Erlberg 6 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Es wird eine Befreiung zur Überbauung der Baugrenze vom Bebauungsplan Nr. 73 - 2. Änderung – „für das Gebiet Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen“ erteilt.  Der benötigten Fläche 20 auf 20 Meter als Lagerplatz während der Bauphase wird zugestimmt. Nach Abschluss der Bauphase ist der ursprüngliche Zustand der Fläche wiederherzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer nahm an der Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung nicht teil.

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4. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet Markt Schwaben Süd III einschließlich dessen 1. Änderung Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans einschließlich seiner 1. Änderung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.01.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund neuer Erkenntnisse von der Sitzung genommen. Dieser wird nach Klärung auf die Tagesordnung eines Haupt- und Bauausschusses zum nächstmöglichen Zeitpunkt gesetzt. 

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5. Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde Poing vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27.3.1 "Standort Palfinger Deutschland", südlich der Gruber Straße u. nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.01.2024 ö Sachstandsinformation 5

Sachvortrag

Der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinde Poing hat am 24.01.2023 und ergänzend am 13.06.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 27.3.1 „Standort Palfinger Deutschland, südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines bestehenden Gewerbegebiets und umfasst ein Grundstück mit 1,17 ha. Es liegt im Westen von Poing südlich der Gruber Straße, nördlich der Bahnlinie München – Mühldorf und westlich der Siemensallee und ist deckungsgleich mit dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 27.3 „für ein Büro- / Verwaltungsgebäude sowie ein Boardinghouse südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf / westlich der Siemensallee“.

Das betreffende Grundstück wurde zuletzt als KFZ-Stellplatz genutzt und ist bereits weitgehend versiegelt.

Im bisherigen Bebauungsplan war lediglich eine Verwaltungs- und Büronutzung sowie ein Boardinghouse-Betrieb zugelassen. Nach Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes konnte die Fläche jedoch nicht vermarktet werden. 

Zwischenzeitlich wurde von einer Maschinenbaufirma ein Konzept für einen Vertriebs- und Servicestandort vorgelegt, das von der Gemeinde Poing befürwortet wird.
Da die Festsetzungen im bisherigen Bebauungsplan einer Umsetzung dieses Konzepts entgegenstehen, sollen mit einem neuen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des neuen Vorhabens geschaffen werden. 

Das neue Konzept sieht eine Bebauung im östlichen und südlichen Bereich des Grundstücks vor. Der westliche Bereich soll als LKW-Platz für Vorführungen und als Einstellplatz genutzt werden. 
Die Erschließung soll über zwei Zu- und Abfahrten an der nördlich angrenzenden Gruber Straße erfolgen. 
Als Art der Nutzung soll im neuen Bebauungsplan ein Gewerbegebiet festgesetzt werden, in dem aber u.a. Supermärkte und Vergnügungsstätten ausgeschlossen bleiben. 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, bis 05.01.2024 zum Entwurf des Bebauungsplans Stellung zu nehmen.

Da die neue Überplanung der Gewerbefläche keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, hat die Verwaltung der Gemeinde Poing mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, in die Planung eingreifende Änderungen handelt.  

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6. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 11.01.2024 ö 6

Sachvortrag

Datenstand vom 04.03.2024 15:58 Uhr