Datum: 18.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:57 Uhr bis 23:01 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung der Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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18.01.2024
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ö
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1 |
Sachvortrag
Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
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2. Geplante Flüchtlingsunterkunft Am Ziegelstadel 12 + 14
Sachstandsinformation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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18.01.2024
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ö
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Beratung und Beschlussfassung
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2 |
Sachvortrag
Es ist beabsichtigt, auf dem ehemaligen Gelände der Firma ATRON bzw. in den bestehenden Gebäuden eine Flüchtlingsunterkunft für die Unterbringung von bis zu 120 Personen zu etablieren. Zu diesem Zwecke hat das staatliche Landratsamt Ebersberg – im Auftrag des Freistaates Bayern – diese Objekte für die Dauer von sieben Jahren angemietet.
Zunächst sollen die notwendigen Umbauten und Modifikationen in den Gebäuden durchgeführt werden, damit zum Ende des zweiten Quartals 2024 die Einrichtung in Betrieb gehen kann.
Die jüngst gegründete Bürgerinitiative „Burgerfeld wird Bürgerfeld“ vertritt nun die Interessen der umliegenden Bewohnerinnen und Bewohner und verfolgt das Ziel, die Inbetriebnahme dieser Einrichtung (in der spezifizierten Form) zu verhindern. Zu diesem Zwecke wurde auch ein entsprechendes Bürgerbegehren bereits offiziell gestartet.
Der heutigen Sitzung gingen diverse Gesprächstermine voraus. Als herausragend wichtige Termine sind zu nennen:
- 18.12.2023 Informationsveranstaltung von Landrat Niedergesäß und Bürgermeister Stolze in der Theaterhalle Markt Schwaben
- 08.01.2024 Vor-Ort-Termin im Quartier Ziegelstadel / Burgerfeld mit Vertretern der Bürgerinitiative „Burgerfeld wird Bürgerfeld“ (weitere Teilnehmer: Landrat, Bürgermeister, Marktgemeinderät*innen)
- 08.01.2024 Beiratssitzung im Sitzungssaal des Rathauses (Fraktionssprecher, Bürgermeister, Abteilungsleiter der Verwaltung)
- 17.01.2024 Gespräch mit Vertretern der Bürgerinitiative im Rathaus Markt Schwaben
Darüber hinaus hat Bürgermeister Stolze unter anderem Gespräche mit dem Regierungspräsidenten von Oberbayern, Herrn Dr. Schober, sowie dem Landrat, Herrn Niedergesäß, geführt.
Als Zusammenfassung der diversen bisher stattgefundenen Gesprächsrunden sind nun am Ende die drei nachfolgenden Szenarien übriggeblieben, welche Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise beschreiben.
Szenario 1: Der Marktgemeinderat spricht sich dafür aus, an dem bekannten Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen am Ziegelstadel 12 + 14 festzuhalten (Konzeption: Laufzeit sieben Jahre, Unterbringung von bis zu 120 Personen).
Anmerkungen:
- Würde ein Meilensteinplan helfen, um aufzuzeigen, wie die Laufzeit von sieben Jahren gestaltet werden soll?
- Würde ein schrittweises Hochfahren der Belegungszahl die Einrichtung für die Nachbarschaft verträglicher machen?
- Sorgfalt bei der Belegung usw.?
- In diesem Zusammenhang wäre gleichermaßen wichtig, schnellstmöglich ein Konzept (Raumplanung, Versorgung, Betreuung durch Sozialarbeiter etc.) zu entwickeln, der Anwohnerschaft zu präsentieren und die Anwohnerschaft einzubinden.
Szenario 2: Der Marktgemeinderat spricht sich dafür aus, die geplante Flüchtlingsunterkunft am Ziegelstadel 12 + 14 abzulehnen bzw. tritt dafür ein, dass sie an dieser Stelle nicht realisiert wird.
Anmerkungen:
- Gibt es überhaupt Chancen für einen Ausstieg?
- Wenn ja, welche? Alternativmieter? Vermittlung eines Kaufinteressenten für das Areal?
- Verweigerung Nutzungsänderung? Veränderung Baurecht? Klageweg?
- Alternativflächen bzw. Alternativstandorte?
Szenario 3: Der Marktgemeinderat stimmt dem Standort Ziegelstadel 12 + 14 zu - unter der Bedingung, dass die unterzubringende Personenzahl und die Laufzeit (in dieser Reihenfolge) auf ein verträgliches Maß reduziert werden.
Anmerkungen:
- Ein denkbarer Weg wäre, diese Einrichtung für vulnerable Geflüchtete zu widmen und dementsprechend zu konzipieren
- In diesem Zusammenhang wäre wichtig, schnellstmöglich ein Konzept (Raumplanung, Versorgung, Betreuung durch Sozialarbeiter etc.) zu entwickeln und der Anwohnerschaft zu präsentieren
- Um die Reduzierung der Belegungszahl zu kompensieren, müssten am Standort MS zusätzliche, geeignete Flächen/Standorte identifiziert werden, um weitere Flüchtlingsunterkünfte zu installieren (To Do Marktgemeinde)
Die Fraktionen CSU-FDP und Freie Wähler haben am 17.01.2024 den Antrag „Weiterreichender Antrag zu TOP 4 der Marktgemeinderatssitzung am 18. Januar 2024 zur Ablehnung der Flüchtlingsunterkunft im Wohngebiet „Burgerfeld - ATRON-Gelände“ in Markt Schwaben“ eingereicht und formulieren hierin einen eigenen Beschlussvorschlag zu diesem Thema:
„Der Marktgemeinderat lehnt die Einrichtung an diesem Standort (Am Ziegelstadel, Markt Schwaben) ab. Der Marktgemeinderat setzt sich gleichzeitig und aktiv dafür ein, dass ein anderer Standort im Gemeindegebiet gefunden wird. Bei der Standortwahl sind die Bedürfnisse der Gemeindebürger und der unterzubringenden Flüchtlinge zu beachten. Bei der Gestaltung der Unterkunft sollte besonderer Wert auf Nachhaltigkeit gelegt werden (Bestand vor Neubau – Nachnutzungsmöglichkeit vor Abriss bei Nutzungsende, etc.).
Das Landratsamt Ebersberg soll davon überzeugt werden, die Planungen zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft „ATRON-Gelände“ abzubrechen. Weiterhin ist aktiv darauf einzuwirken und alles zu unternehmen, den bestehenden Vertrag rückabzuwickeln und alternative Standorte zu suchen, die möglicherweise weniger Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben.
Wir bieten an, konstruktiv an Lösungen mitzuwirken, die sowohl die Bedürfnisse der Flüchtlinge als auch die Interessen der Anwohner angemessen berücksichtigen.“
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat lehnt die Einrichtung an diesem Standort (Am Ziegelstadel, Markt Schwaben) ab. Der Marktgemeinderat setzt sich gleichzeitig und aktiv dafür ein, dass ein anderer Standort im Gemeindegebiet gefunden wird. Bei der Standortwahl sind die Bedürfnisse der Gemeindebürger und der unterzubringenden Flüchtlinge zu beachten. Bei der Gestaltung der Unterkunft sollte besonderer Wert auf Nachhaltigkeit gelegt werden (Bestand vor Neubau – Nachnutzungsmöglichkeit vor Abriss bei Nutzungsende, etc.).
Das Landratsamt Ebersberg soll davon überzeugt werden die Planungen zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft „ATRON-Gelände“ abzubrechen. Weiterhin ist aktiv darauf einzuwirken und alles zu unternehmen, den bestehenden Vertrag rückabzuwickeln und alternative Standorte zu suchen, die möglicherweise weniger Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben.
Wir bieten an, konstruktiv an Lösungen mitzuwirken, die sowohl die Bedürfnisse der Flüchtlinge als auch die Interessen der Anwohner angemessen berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Namentliche Abstimmung:
Ja - Walentina Dahms, Florian Delonge, Peter Fleischer, Elfriede Gindert, Dr. Georg Holley, Wolfgang Korda, Matthias Mayr, Heidi Müller, Heinrich Schmitt, Markus Steffelbauer, Andreas Stolze, Peter Widmann, Tim Zeiff
Nein - Leonardo Brandes, Irmgard Czech, Magnus Gfüllner, Sascha Hertel, Manfred Hoser, Manfred Kabisch, Alessandra Neumüller, Michael Stolze, Tobias Vorburg, Dr. Joachim Weikel
Beschluss 2
Der Marktgemeinderat setzt ein Zeichen, dass er in Markt Schwaben Flüchtlinge gern willkommen heißt und auch menschenwürdig unterbringt. Dies gilt gleichermaßen für bereits in Markt Schwaben lebende Flüchtlinge.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
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3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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18.01.2024
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beschließend
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3 |
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3.1. Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 23.11.2023
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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18.01.2024
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Beratung und Beschlussfassung
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3.1 |
Sachvortrag
Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 23.11.2023 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 23.11.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3.2. Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 28.11.2023
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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18.01.2024
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Beratung und Beschlussfassung
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3.2 |
Sachvortrag
Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 28.11.2023 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 28.11.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3.3. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 14.12.2023
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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18.01.2024
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Beratung und Beschlussfassung
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3.3 |
Sachvortrag
Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.12.2023 zu genehmigen. Folgende Beschlüsse werden aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt gegeben.
Neubau Kommunales Schulzentrum
Schlussrechnung Abbruch Schulcontainer
Der Marktgemeinderat genehmigt die Schlussrechnungssumme der Fa. AWR Abbruch GmbH in Höhe von brutto 63.567,69 €.
Vergabe Gewerk Vorhänge
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung den Auftrag für das Gewerk Vorhänge an
Albrecht Raum + Design GmbH in Höhe von brutto 111.310,36 € zu vergeben.
Vergabe Gewerk Balkonkästen
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung den Auftrag für das Gewerk Balkonkästen an K-Team Grün GmbH in Höhe von brutto 207.628,26 € zu vergeben.
Vergabe Umzugsdienstleistung
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung den Auftrag für die Umzugsdienstleistung an Schindlauer Umzug & Logistik GmbH in Höhe von brutto 118.821,50 € zu vergeben.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, mit der Firma einen flexiblen Ausführungszeitraum zu verhandeln.
Vergabe Gewerk Signaletik
Vorratsbeschluss: Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung den Auftrag für das Gewerk Leitsystem nach Prüfung und Aufklärung an den dann Erstbieter zu vergeben.
Nachtrag Schlosser Galabau
Der Marktgemeinderat genehmigt den Nachtrag 2 der Fa. Metallbau Weber GmbH in Höhe von brutto 9.692,80 €.
Nachtrag Heizung Sanitär
Der Marktgemeinderat genehmigt die Nachträge der Fa. Daume in Höhe von brutto 25.352,18 €.
Nachtrag Lüftung
Das Gremium genehmigt den Nachtrag der Fa. Kaefer in Höhe von brutto 3.555,24 €.
Diverse Nachträge
Der Marktgemeinderat genehmigt die oben aufgeführten Nachträge der Fa. Hamberger und der Fa. Bauernfeind.
Straßen- und Tiefbau
Trennsystem Alte Bräuhausgasse, Gschmeidmachergasse, Färbergasse, Schulgasse und Gerstlacherweg - Freigabe der Schlussrechnung und Nachträge
Der Marktgemeinderat erteilt die nachträgliche Freigabe der für den ungestörten Bauablauf erforderlichen Nachträge 2 – 13 in einer Gesamthöhe von 205.998,37 € brutto, die Freigabe der Schlussrechnung der Fa. Wadle Bauunternehmung GmbH in Höhe von 2.274.177,49 € brutto und erteilt die Zustimmung den Straßenbau des Gerstlacherwegs neu auszuschreiben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.12.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3.4. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.12.2023
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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18.01.2024
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ö
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Beratung und Beschlussfassung
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3.4 |
Sachvortrag
Es gilt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.12.2023 zu genehmigen. Es sind keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.12.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Pimp My Future - Politik zum Anfassen (Workshop)
Sachstandsinformation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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18.01.2024
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ö
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Sachstandsinformation
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4 |
Sachvortrag
Kommunalpolitik ist eigentlich spannend. Doch bei den meisten Jugendlichen löst sie gelangweilte Gesichter aus: uninteressant, zu kompliziert, einfach gar nicht “cool“. Dabei betrifft die Politik „vor Ort“ gerade den Alltag und vor allem die Zukunft Jugendlicher sehr konkret, etwa wenn es um die Ausstattung der Schulen geht, um Jugendtreffs, Spiel- und Sportplätze oder in Blick auf unsere momentanen Krisen das Thema „Nachhaltigkeit“.
Darauf liegt der Fokus beim Projekt Pimp My Future!
Rund 50 Schüler:innen entwickelten ihre Ideen zur kommunalen Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele der UN beim Nachhaltigkeitskongress Pimp My Future!
Begleitet wurden sie dabei vom Verein Politik zum Anfassen e.V. und einem Kongressteam aus Schüler:innen, die sich bereits einen Tag vorher getroffen haben.
Politik zum Anfassen e.V. ist ein überparteilicher und gemeinnütziger Verein aus Hannover, der jungen Menschen Lust auf Demokratie macht, Schüler:innen dabei aktiv beteiligt und sie in unterschiedlichen Projekten Politik hautnah erleben lässt.
Überblick zum Nachhaltigkeitskongresses im Dezember:
Am Dienstag, den 19.12.2023, startete Pimp My Future! um 8:00 Uhr mit der Begrüßung durch die zweite Bürgermeisterin Walentina Dahms. Anschließend folgte ein Crashkurs zur Einführung in die
Zuständigkeiten der Kommunalpolitik sowie die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN.
Außerdem waren lokale Expert:innen dabei, welche den Jugendlichen Einblicke in verschiedene Tätigkeitsfelder gaben, die für die 17 Ziele relevant sind. In drei Gruppen sammelten die Schüler:innen Ideen für konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele.
Am Mittwoch, den 20.12.2023, beschäftigten sich die Schüler:innen tiefergehend mit ihren Nachhaltigkeitszielen. Eine Gruppe von Jugendlichen aus dem Kongressteam leitete kleine Spiele an, die das Wissen vom Vortag nochmal festigten. Anschließend wurden drei Komitees gebildet, in denen je eine Gruppe von Schüler:innen einen Vortrag über ihr SDG hielt mit dem Wissen, welches sie am Vortag erlangten.
Die besten Ideen wurden ausgewählt und zu Anträgen formuliert und eine Tagesordnung erstellt.
Am Donnerstag, den 21.12.2023 erwarteten die Teilnehmenden Besuch von drei Marktgemeinderatsmitgliedern. Drei parallele Komiteesitzungen wurden von
Marktgemeinderatsmitgliedern geleitet und die Jugendlichen bereiteten sich in
diesen, analog zu Fraktionssitzungen auf die abschließende Nachhaltigkeitssitzung vor. Dabei war der Wert der Erfahrung aus der kommunalen Politik kaum zu überschätzen. Es wurden Argumente
ausgetauscht und das Verteidigen von Anträgen geübt.
Abschließend fand die Nachhaltigkeitssitzung statt. Hier gehörte die Bühne ganz den
Jugendlichen. Nach zwei Tagen Vorbereitung galt es die Anträge vorzustellen und Mehrheiten zu suchen. Alle Beschlüsse wurden im Anschluss an die teilnehmenden Schulen übermittelt.
Eine PowerPoint Präsentation sowie das Protokoll zur Nachhaltigkeitssitzung sind als Anlage beigefügt.
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5. Plakatierungswände - Erfahrungsbericht Wahlplakatierung / Verwendung bei Veranstaltungswerbung
Sachstandsinformation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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18.01.2024
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ö
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Sachstandsinformation
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5 |
Sachvortrag
Nach der Aufstellung der Plakatwände und dem zeitgleichen Auslosen der Plakatreihenfolge, konnte die Erstplakatierung zur Landtagswahl 2023 am 25.08.2023 durchgeführt werden.
Es wurden im Vorfeld von 8 Parteien Plakate für die, durch die Gemeinde stattfindende, Erstplakatierung abgegeben. Diese wurden in der entsprechenden Reihenfolge angebracht. Bis zum 13.09.2023 kamen weitere 4 Parteien hinzu. Hier wurde die erste Plakatierung durch die Parteien selbst durchgeführt.
Im Allgemeinen wurde die Wand positiv von den einzelnen Vertretern der Fraktionen begrüßt.
Es gab keinerlei Beschwerden bezüglich der Anbringung oder der eigenständigen Nachplakatierung durch die Parteien.
Der Verwaltung ist aufgefallen, dass es immer wieder dazu kam, dass Parteien nicht den ausgelosten oder zugeteilten Platz genutzt haben, sondern teilweise untereinander „getauscht“ wurde. Hier wurde die Verwaltung aktiv und nahm Kontakt mit den betroffenen Parteien auf. Da der Tausch allerdings bei keiner Partei für Unmut sorgte, wurde dies nach einer gewissen Zeit wieder eingestellt.
Es kam 2-mal zu zusätzlichen, kleinen Malerarbeiten für den örtlichen Bauhof, da vereinzelt Graffiti an den Wänden vorzufinden war.
Das Ortsbild im Gesamten wurde stark verbessert. Sollte doch einmal ein Plakat einzeln vorgefunden worden sein, wurde die Partei direkt kontaktiert um dies eigenständig wieder entfernen zu können. Dieser soeben genannte Fall trat, bei dieser Wahl, lediglich einmal auf.
Das Kontrollieren der Plakatierung durch das Sachgebiert öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde so ebenfalls stark erleichtert. Während der täglichen Kontrollfahrten wurden die Tafeln in regelmäßigen Abständen auf Schäden oder falsch angebrachte Plakate begutachtet.
Da es nur ausgewählte Bereiche waren, konnte die Wände gut überwacht werden.
Die Nutzung der Wände für Veranstaltungsplakatierungen wäre somit auch eine gute Lösung um auch außerhalb von Wahlen ein übersichtliches und ordentlichen Markt Schwaben vorweisen zu können.
Am 11.10.2023 wurden die Wände wieder abgebaut. Durch das gut durchdachte System des Bauhofs, konnten innerhalb von einem Tag, alle Wände abgebaut und gereinigt wieder eingelagert werden. Lediglich die P&R-Plakatwand wurde nicht entfernt, da dies an der Wand Schäden hinterlassen hätte und ein erneutes Anbringen der Plakatwand, für die kommenden Wahlen, so erschwert gewesen wäre.
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6. Antrag Fraktion Freie Wähler
"Einführung eines gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblattes - Gemeindenachrichten"
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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18.01.2024
|
ö
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Beratung und Beschlussfassung
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6 |
Sachvortrag
Die Fraktion Freie Wähler hat am 14.11.2023 einen Antrag auf Einführung eines gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblattes - Gemeindenachrichten eingereicht.
Als Vorbild für das Amts- und Mitteilungsblatt sollen laut Antrag die Bürgerblätter der benachbarten Gemeinden (Anzing, Finsing, Pliening) dienen.
Der Marktgemeinderat hatte sich zuletzt in der Sitzung am 18.11.2014 mit dem Thema Amts- und Mitteilungsblatt befasst und damals beschlossen, dass die Herausgabe eines eigenen Gemeindeblattes für den Markt Markt Schwaben nicht für notwendig erachtet wird, weil das Mitteilungsblatt Falke Markt Schwaben ausreichend für die Information der Bürgerinnen und Bürger sei.
Bei der Einführung bzw. Konzepterstellung für ein gemeindliches Amts- und Mitteilungsblatt sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen:
Inhaltliche und gestalterische Einschränkungen
Inhalt und Gestaltung eines gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblattes werden mittlerweile durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.12.2018 (Az. I ZR 112/17, sog. „Crailsheimer Urteil“) eingeschränkt, wonach ein gemeindliches Amtsblatt kein funktionales Äquivalent zu einer privaten Zeitung darstellen darf. Andernfalls drohen Abmahn- oder Unterlassungsverfahren, z. B. von privaten Verlagsunternehmen.
Für die konkrete Beurteilung kommunaler Publikationen sind Art und Inhalt der veröffentlichten Beiträge auf ihre Neutralität (z. B. Elemente der meinungsbildenden Presse wie Glossen, Kommentare oder Interviews) sowie auf die Zugehörigkeit zum Aufgabenbereich der Gemeinde zu untersuchen und es ist unter Einbeziehung des äußeren Erscheinungsbilds (pressemäßiges Layout) eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen, ob der zulässige Rahmen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit eingehalten wurde.
Die Justiz hat für die entsprechende Beurteilung gemeindlicher Publikationen einige grundsätzliche Regelungen aufgestellt:
Zulässig sind grundsätzlich:
- Berichte aus der Verwaltung und dem Gemeinderat (z. B. aktuelle Tätigkeit und künftige Vorhaben)
- Darlegung und Erläuterung der Politik hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme
- Berichte zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben wie Bekanntmachungen, Bekanntgabe von Vorschriften und Warnung vor Gefahren
- Sachgerechte, objektiv gehaltene Information über Fragen, welche die Bürger/innen unmittelbar betreffen
- Informationen über aktuelle Krisen- und Gefahrensituationen
- Berichte über die kommunale Wirtschaftsförderung
- Redaktionelle Beiträge, sofern sie mit der staatlichen Aufgabe der Gemeinde zusammenhängen oder im Gesamtumfang nur von untergeordnetem Gewicht sind
Nicht zulässig sind grundsätzlich:
- Berichte über die lokale Wirtschaft (z. B. allgemeine Beiträge über ortsansässige Unternehmen)
- Berichte über Aktivitäten privater Personen oder Institutionen (z. B. Vereine, Kirchen, Verbände, Bürgerinitiativen, Sport); dies gilt auch, wenn die Kommune die ehrenamtliche Arbeit begleitet oder es sich um gesellschaftliches Engagement auf kommunaler Ebene handelt
- rein gesellschaftliche Ereignisse etwa aus den Bereichen Sport, Kunst und Musik
- wertende oder meinungsbildende Elemente (z. B. Bewertung privater Initiativen)
- allgemeine Beratung der Leserinnen und Leser
Einzelne, die Grenzen zulässiger staatlicher Öffentlichkeitsarbeit überschreitende Artikel allein begründen allerdings keine Verletzung des Gebots der Staatsferne der Presse.
Notwendig ist vielmehr eine wertende Betrachtung der Publikation insgesamt.
So kann z. B. die Veröffentlichung von bloßen Terminankündigungen privater Institutionen ohne pressemäßige oder meinungsbildende Gestaltungselemente zulässig sein, wenn das Amts- und Mitteilungsblatt insgesamt keinen pressesubstituierenden Gesamtcharakter hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Mai 2019 Az. 4 U 180/17).
Eine Anzeigenschaltung ist nicht generell unzulässig, sondern kann ein zulässiger, fiskalisch motivierter Randnutzen sein (vgl. BGH, GRUR 1973, 530, 531 – Crailsheimer Stadtblatt).
Erscheinungsrhythmus
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Erscheinungsrhythmus des Amts- und Mitteilungsblattes.
Während die Mitteilungsblätter in Anzing und Pliening monatlich erscheinen, werden sie in Finsing wöchentlich und in Poing ab 2024 14-täglich veröffentlicht.
Nach Auffassung des Sachbereichs Kommunikation und neue Medien müsste das Amtsblatt wenigstens im zweiwöchtlichen Rhythmus erstellt und auch an alle Haushalte verteilt werden, um einigermaßen zeitnah und interessant berichten zu können.
Finanzierung
Aufgrund der laufenden Haushaltskonsolidierung dürfen durch die Einführung des Amts- und Mitteilungsblatt keine Mehrkosten entstehen.
Die Kosten für ein Amts- und Mitteilungsblatt dürfen daher die bisherigen Aufwendungen für die gemeindlichen Veröffentlichungen im Falke Markt Schwaben nicht übersteigen.
In den letzten beiden Jahren sind hier folgende Kosten angefallen:
Kategorie
|
2023
|
2022
|
Monatliche Informationsseite
|
6.810,37 €
|
7.128,10 €
|
Wochenjournal – Aktuelles aus Markt Schwaben
|
8.996,40 €
|
-
|
Allgemeine Hinweise und Informationen
|
5.150,32 €
|
4.157,31 €
|
Summen
|
20.957,09 €
|
11.285,41 €
|
Stand: 09.01.2024
Im Rahmen der Konzepterstellung wären diesen Kosten die voraussichtlichen Kosten eines eigenen Amts- und Mitteilungsblattes gegenüberzustellen.
Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob ein Teil der entstehenden Kosten über die Möglichkeit einer Anzeigenschaltung gegenfinanziert werden könnte.
Fazit
Sofern das Gremium die Einführung eines gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblattes grundsätzlich befürwortet, würde die Verwaltung ein Konzept hierfür erstellen und dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat befürwortet grundsätzlich die Einführung eines gemeindlichen Amts- und Mitteilungsblattes. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für ein gemeindliches Amts- und Mitteilungsblatt zu erarbeiten und dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 10
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7. Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße
Billigung des Planentwurfs für die Gewässerrenaturierung und die bachbegleitenden Grünflächen
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
18.01.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
7 |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
19.09.2024
|
ö
|
Beratung und Beschlussfassung
|
3.1 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
|
Marktgemeinderatssitzung
|
14.11.2024
|
ö
|
Sachstandsinformation
|
5 |
Sachvortrag
Gremium
|
Beratungsart:
|
Beratungstyp:
|
Sitzungsdatum:
|
TOP-Nr.:
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
vorberatend
|
14.05.2003
|
6
|
Haupt- und Bauausschuss
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
27.09.2011
|
9
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
Sachstandinformation
|
15.05.2018
|
2
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
03.07.2018
|
2
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
30.06.2022
|
3
|
Haupt- und Bauausschuss
|
öffentlich
|
vorberatend
|
15.09.2022
|
9
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
20.10.2022
|
6 + 7
|
Marktgemeinderat
|
nichtöffentlich
|
beschließend
|
20.10.2022
|
4
|
Marktgemeinderat
|
öffentlich
|
beschließend
|
18.01.2024
|
|
Der Marktgemeinderat hat im Jahr 2022 das Erfordernis einer Überplanung des Grundstücks Fl.Nr. 402 am Hauser Weg gesehen. In der Sitzung am 20.10.2022 fasste der Marktgemeinderat deshalb die Aufstellungsbeschlüsse für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans und für den Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße. Die Gründe für die Einleitung der beiden Verfahren sowie die mit der Überplanung verfolgten städtebaulichen Ziele können der Niederschrift über die Sitzung vom 20.10.2022 und den öffentlichen Bekanntmachungen vom 30.11. und 14.12.2022 entnommen werden. Die Niederschrift und die Bekanntmachungen können im Rathaus und im Internet auf der Homepage des Marktes eingesehen werden.
Für das Plangebiet besteht zwar grundsätzlich ein grobes Konzept für die angedachte Bebauung, aber in einem ersten Schritt ist es für das Planungsteam von Bedeutung eine Zustimmung des Marktgemeinderats zum Entwurf für die geplante Gewässerrenaturierung des Hennigbachs und die Gestaltung der bachbegleitenden Grünflächen zu bekommen. Die Kowollik Landschaftsarchitektur GmbH hat im Auftrag des Grundstückseigentümers einen Entwurf mit Datum 02.12.2023 vorgelegt. Dieser soll die Grundlage für die weitere Bearbeitung eines Rahmenplans sowie der Entwürfe für die beiden aufzustellenden Bauleitpläne bilden.
Eine erste Grobabstimmung des vorgenannten Entwurfs hat mit den entsprechenden Fachstellen beim Landratsamt Ebersberg bereits stattgefunden.
Beschluss
Das von der Kowollik Landschaftsarchitektur GmbH mit Fassungsdatum 02.12.2023 vorgelegte Konzept für eine Gewässerrenaturierung des Hennigbachs und die Gestaltung der bachbegleitenden Grünflächen am Hauser Weg wird als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe für den Flächennutzungsplan -21. Änderung- und den Bebauungsplan Nr. 86 (jeweils Hauser Weg) gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
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8. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben)
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Marktgemeinderatssitzung
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18.01.2024
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ö
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8 |
Sachvortrag
Rückmeldung zu Anfragen
Verlauf Riffelsteine Bräuhausgasse (Anfrage vom 16.11.2023)
Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung informiert:
Die Situation wurde vor Ort überprüft. Die gekennzeichnete Parkfläche überschneidet sich nicht mit der Riffelmarkierung. Es kann jedoch vorkommen, dass sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Parkflächenmarkierung halten. Die Verkehrsüberwachung kontrolliert dort laufend und schreibt gegebenenfalls auf.
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Georg Holley berichtet, dass gegebenenfalls eine Versetzung eines Schildes in der Bräuhausgasse notwendig ist, um die Freihaltung der Riffelsteine zu gewährleisten.
Er setzt sich diesbezüglich mit dem Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Verbindung.
Sachstandsinformation eingereichte Anträge
Die Fraktion Freie Wähler hat im November 2023 zwei Anträge eingereicht:
- Projektplattform – GEMEINSAM STARK FÜR MARKT SCHWABEN, „Webshop“ zur Finanzierungsunterstützung
- Weiternutzung der alten Schulcontainer, Nutzung als Partyraum
Die beiden Anträge werden aktuell von der Verwaltung bearbeitet und werden dem Marktgemeinderat in einer der nächsten Gremiumssitzungen vorgelegt.
Sachstandsinformation Sägmühle
Der Sachgebietsleiter Planen und Bauen, Herr Rohwer, informiert darüber, dass das Landratsamt Ebersberg das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für Sägmühle 1, Fl.Nr. 1455, ersetzt hat, welches in der Marktgemeinderatssitzung am 19.10.2023 verweigert wurde. Die rechtlichen Schritte hiergegen gemäß der Beschlussfassung vom 19.10.2023 sind in Umsetzung.
Reihenfolge Tagesordnungspunkte
Marktgemeinderatsmitglied Matthias Mayr regt an, dass die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte der Gremiumssitzungen zum Zeitpunkt der Ladung besser durchdacht werden sollte, um die Veränderungen der Reihenfolge während der Sitzung zu vermeiden.
Datenstand vom 04.03.2024 15:59 Uhr