Datum: 01.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan Errichtung einer Wohnung im Dachgeschoss eines bestehenden Mehrfamilienhauses Pfarrer-Hochmaier-Ring 21, Fl.Nr. 1800 Beratung und Beschlussfassung
3 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet Böhmerwaldstraße Entscheidung über die Änderung oder Neuaufstellung des Bebauungsplans Beratung und Beschlussfassung
4 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 01.02.2024 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende dem Gremium die seit heute beim Markt als Leiterin der Abteilung Geschäftsleitung beschäftigte Frau Melanie Idek vor.

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2. Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan Errichtung einer Wohnung im Dachgeschoss eines bestehenden Mehrfamilienhauses Pfarrer-Hochmaier-Ring 21, Fl.Nr. 1800 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 01.02.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Für das Bauvorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 47 „für das Grundstück Föstl an der Erdinger Straße“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB (rechtskräftig am 22.05.1985, geändert am 23.01.1986), sowie der Baugenehmigung gemäß Bescheid vom 06.04.1987 benötigt. Es handelt sich hier um einen Bestandsbau. Das Dachgeschoss wurde ohne Genehmigung ausgebaut. Von Seiten des Landratsamts Ebersberg wurde hier eine „stillschweigende und stets widerrufliche Duldung“ ausgesprochen. Damals wurde das Bauvorhaben als nicht genehmigungsfähig angesehen. Begründung war hierfür, dass die rechtlichen Grundlagen für die nachträgliche Genehmigung des Kniestocks und der Dachneigung nicht vorliegen würden (Schreiben vom Landratsamt am 10.12.1990). Inzwischen wurden im Bebauungsplangebiet bereits mehrere Baugenehmigungen für Wohngebäude mit geänderter Dachneigung und Kniestock erteilt. 
Die für die Wohnung im Dachgeschoss erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen. 

Für das Appartement im Kellergeschoss wurde am 19.07.1990 die Baugenehmigung per Nachtragsbescheid erteilt. Auf dem Eingabeplan zum Bauantrag für die Wohnung im Kellergeschoss wurde vom Landratsamt vermerkt, dass noch zwei zusätzliche Stellplätze zu errichten sind. Bestand waren damals drei Stellplätze. Für das Mehrfamilienhaus werden auf dem nun eingereichten Eingabeplan insgesamt sieben Stellplätze nachgewiesen (zwei neu für die Wohnung im Dachgeschoss). 

Für den jetzt vorliegenden Bauantrag wurde von Seiten der technischen Prüfung im Landratsamt Ebersberg festgestellt, dass zusätzlich noch Anträge auf Befreiung von der festgesetzten Wandhöhe sowie eventuell zur Dachdeckung (laut Bebauungsplan nur rote Dachziegel / Pfanne zulässig) erforderlich werden. Diese wurden jedoch von Seiten des Landratsamts beim Antragsteller / Entwurfsverfasser noch nicht schriftlich angefordert. Der Markt Markt Schwaben wurde aktuell noch nicht am Verfahren beteiligt.

Erhöhung der Dachneigung auf 33 Grad
Erhöhung des Kniestocks auf 36 cm

Gemäß Bebauungsplan „Föstl“ in der Fassung vom 22.05.1985, ist die Dachneigung zwischen 23 und 28 Grad festgesetzt. Außerdem erhält der Baugenehmigungsbescheid vom 06.04.1987 die Maßgabe über maximal zulässige konstruktive Kniestockhöhe von 25 cm.
Das bestehende Gebäude wurde mit einer Dachneigung von 33 Grad und einem Kniestock mit einer Höhe von 36 cm errichtet. Hierfür ist eine Befreiung notwendig.

Begründung des Planers: Das Gebäude wurde im Zuge der Erstellung abweichend von der Genehmigung errichtet. Die damals eingereichte Tektur wurde nicht genehmigt, es wurde eine Duldung ausgesprochen. Im Zuge der Erbfolge soll nun ein baurechtskonformer Zustand erzielt werden. Das Gebäude steht in der jetzigen Form seit ca. 35 Jahren. Die Abstandsflächen sind eingehalten, die Stellplätze nachgewiesen. Die Befreiung ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Es wird um Erteilung einer Befreiung gebeten. 

Überschreitung Geschossflächenzahl

Gemäß Bebauungsplan „Föstl“ in der Fassung vom 22.05.1985, ist die Geschossflächenzahl auf max. 0.5 festgesetzt. Am Bestandsgebäude wurde nachträglich ein Wärmedämmverbundsystem angebracht. Somit erhöht sich die Geschossflächenzahl von 0,5 auf 0,53.
Hierfür ist eine Befreiung nötig, die hiermit beantragt wird. 

Begründung des Planers:  Im Zuge einer energetischen Ertüchtigung wurde ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Öffentliche und Nachbarschaftliche Interessen werden dadurch nicht berührt, weil erforderliche Abstandsflächen eingehalten wurden und somit keine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Es wird somit um Erteilung einer Befreiung gebeten. 

Aus Sicht der Veraltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden, da es sich in die Umgebung einfügt. Zudem liegen bereits Befreiungen im ähnlichen Umfang im Bebauungsplangebiet vor. 

Beschluss

Für das Bauvorhaben „Errichtung einer Wohnung im DG eines bestehenden Mehrfamilienhauses“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1800 wird das gemeindliche Einvernehmen nach BauGB erteilt. 
Folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan „Föstl“ wird zugestimmt:
- Dachneigung auf 33 Grad
- Erhöhung Kniestock auf 36 cm
- Überschreitung der GFZ um 0,03 auf 0,53

Nach Vorlage der noch erforderlichen Befreiungsanträge von der im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhe sowie der Farbe der Dacheindeckung wird die Verwaltung beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Ausschussmitglied Markus Steffelbauer hat an der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 Gemeindeordnung nicht teilgenommen.

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3. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet Böhmerwaldstraße Entscheidung über die Änderung oder Neuaufstellung des Bebauungsplans Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 01.02.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
vorberatend
20.04.2023
2
Marktgemeinderat 
öffentlich
beschließend
13.07.2023
5
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
01.02.2024
3

Für das Gebiet Böhmerwaldstraße ist in den 1960er Jahren ein Bebauungsplan aufgestellt worden. Seine Bekanntmachung (Inkrafttreten) erfolgte im Jahr 1969.
Auf mehreren Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind seit dessen Inkraft­treten Wohnbauvorhaben genehmigt worden, für deren Umsetzung unterschiedliche Befrei­ungen von den Festsetzungen zu erteilen waren. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Regelungen des Bebauungsplans teilweise nicht mehr zeitgemäß sind und die Umsetzung von Vorhaben auf im Geltungsbereich liegenden Grundstücken verhindern oder zumindest er­schweren. Zudem widerspricht der Bebauungsplan in Teilen der vom Landratsamt Ebersberg erlassenen Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Hennigbach. Das liegt daran, dass dessen Aufstellung lange vor dem Erlass der genannten Verordnung erfolgte.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 13.07.2023 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans gefasst. Als Planfertiger ist für dieses Verfahren der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt worden.
Auf die Niederschrift über die Sitzung vom 13.07.2023, die sowohl im RIS als auch im Rathaus eingesehen werden kann, wird verwiesen.

Im Zuge der Bearbeitung hat der Planungsverband eine Stellungnahme zur beabsichtigten Aufhebung des Bauleitplans abgegeben. Die Stellungnahme des Planungsverbands vom 12.10.2023/29.01.2024 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die vorgenannte Stellungnahme verwiesen.
Empfohlen wird eine Änderung des Bebauungsplans anstatt einer ersatzlosen Aufhebung.

Anmerkung des Schriftführers:
Eine Abstimmung über den mit der Sitzungsladung an die Ausschussmitglieder verteilten Beschlussvorschlag ist nicht erfolgt. Die Ausschussmitglieder sind sich mehrheitlich darüber einig, dass aktuell kein Erfordernis für den Erhalt oder eine Änderung des Bebauungsplans besteht und der Marktgemeinderatsbeschluss vom 13.07.2023 zu vollziehen ist. Nach Abschluss des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans wird zu gegebener Zeit geprüft, ob für einen Teil des jetzigen Plangeltungsbereichs der Erlass einer Klarstellungssatzung in Betracht kommt.

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4. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 01.02.2024 ö 4

Sachvortrag

Haltebucht in der Ebersberger Straße
Aus der Mitte des Ausschusses wird angeregt zu prüfen, ob das Aufstellen eines Verkehrszeichens mit einer Parkzeitbeschränkung auf 45 min. in der Haltebucht in der Ebersberger Straße (Haltebucht mit Ortsplan) zulässig ist, weil immer wieder festzustellen ist, dass hier insbesondere LKWs über längere Zeiträume geparkt werden und Ortsfremden ein kurzes Halten, um auf den Ortsplan zu schauen, nicht möglich ist.

Datenstand vom 04.03.2024 16:03 Uhr