Datum: 07.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Haupt- und Bauausschuss
Körperschaft: Markt Markt Schwaben
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:23 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Antrag auf Baugenehmigung Bestehendes Geschäftshaus: Nutzungsänderung und Umbau einer großen Büroeinheit in eine kleine Büroeinheit und 5 Wohnungen und Anbau von 5 Balkonen Marktplatz 26, Fl.Nr. 44/3 Beratung und Beschlussfassung
3 Antrag auf isolierte Abweichung von der Stellplatzsatzung, Stellplatzablöse Am Kupferschmiedberg 6a und 6b, Fl.Nrn. 239/1, 239/9, 239/12 Beratung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde Pliening 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Gerharding“ Sachstandsinformation
5 Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 07.03.2024 ö 1

Sachvortrag

Erster Bürgermeister Michael Stolze stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. 

zum Seitenanfang

2. Antrag auf Baugenehmigung Bestehendes Geschäftshaus: Nutzungsänderung und Umbau einer großen Büroeinheit in eine kleine Büroeinheit und 5 Wohnungen und Anbau von 5 Balkonen Marktplatz 26, Fl.Nr. 44/3 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 07.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Das Grundstück Marktplatz 26, Fl.Nr. 44/3 befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. 

Beantragt wird eine Nutzungsänderung für das bestehende Geschäftshaus Marktplatz 26. Das Erdgeschoss bleibt unverändert (Läden mit insgesamt 279,37 m²). Die bisherige große Büroeinheit einer Kanzlei soll in eine kleinere Büroeinheit und eine Wohnung im Obergeschoss, drei Wohnungen im 1. Dachgeschoss sowie eine Wohneinheit im 2. Dachgeschoss umgenutzt werden. Somit würden insgesamt 1 Büro und 5 neue Wohneinheiten entstehen. Zudem ist der Anbau von 5 Balkonen geplant. Durch den Eckbalkon im Obergeschoss und Dachgeschoss 1 wird ein Antrag auf Abweichung von Abstandsflächen (Art. 6 Abs. 6 Nr. 2 c) Bayerische Bauordnung) erforderlich. Hier liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt Ebersberg. 

Durch die geplante Nutzungsänderung werden laut der gemeindlichen Stellplatzsatzung für das Gebäude Marktplatz 26 insgesamt 23 Stellplätze erforderlich. In der Tiefgarage sind 7 Stellplätze nachgewiesen. Auf Grund von Grundstücksabtretungen durch den Antragsteller an den Markt Markt Schwaben aus früheren Jahren gelten für das Grundstück Marktplatz 26 insgesamt 13 Stellplätze als abgelöst. Die entsprechenden Notarurkunden liegen den Bauantragsunterlagen vor. Somit werden für das geplante Bauvorhaben 3 Stellplätze zu wenig nachgewiesen. Für diese liegt ein Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung vor. Die Anzahl der erforderlichen Fahrradstellplätze errechnet sich mit 10. Nachgewiesen werden können durch die Schaffung von 10 neuen (5 in der Tiefgarage und 5 oberirdisch) insgesamt 16 Fahrradstellplätze. Somit würden 7 Fahrradstellplätze in der Tiefgarage und 9 oberirdische zur Verfügung stehen.

Als Begründungen für den Abweichungsantrag zur Stellplatzsatzung wird unter anderem die Schaffung von 5 neuen Wohnungen, die dem momentanen Wohnungsbedarf entgegenkommen würden, genannt. Für die Stellplätze im Innenhof der Gebäude Marktplatz 26, Marktplatz 28 und Erdinger Straße 6 wurde ein digitales Parkraummanagement eingeführt. Laut der dem Bauantrag hierzu beigefügten Datenanalyse ergibt sich eine durchschnittliche Auslastung dieser Parkplätze von 32,85 %. Im Mittel sind laut der Analyse somit 67,15 % der Parkplätze im Innenhof nicht belegt und frei anfahrbar. Auf die geplante Novellierung der gemeindlichen Stellplatzsatzung mit geplanter Einführung eines Mobilitätskonzepts wird hingewiesen. Durch den Nachweis von insgesamt 16 Fahrradabstellplätzen soll diesem entsprochen werden. Allgemein sei seit Einführung der Parkuhren durch die Gemeinde im Bereich des Marktplatzes die Stellplatzsituation entspannter. 

Mit der Verwaltung haben im Vorfeld bereits Gespräche zur Stellplatzthematik stattgefunden. Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Errichtung zusätzlicher oberirdischer Fahrradstellplätze als Kompensation zu den fehlenden Kfz-Stellplätzen wurde nachgekommen. Von Seiten der Verwaltung wird befürwortet, dem Abweichungsantrag von der gemeindlichen Stellplatzsatzung das Einvernehmen zu erteilen. 

Beschluss

Für das Bauvorhaben „Bestehendes Geschäftshaus: Nutzungsänderung und Umbau einer großen Büroeinheit in eine kleine Büroeinheit und 5 Wohnungen und Anbau von 5 Balkonen“, Marktplatz 26, Fl.Nr. 44/3 wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilt. Dem Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Antrag auf isolierte Abweichung von der Stellplatzsatzung, Stellplatzablöse Am Kupferschmiedberg 6a und 6b, Fl.Nrn. 239/1, 239/9, 239/12 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 07.03.2024 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Zum im Betreff genannten abgeschlossenen Bauvorhaben ging am 23.02.2024 ein Antrag auf isolierte Abweichung von der Stellplatzsatzung zur Ablösung eines Stellplatzes bei der Bauverwaltung ein. Im ursprünglichen Bauantrag aus dem Jahr 2018, wurde ein Doppelhaus mit 4 Wohneinheiten (erstes Doppelhaus 3 Wohneinheiten, zweites Doppelhaus 1 Wohneinheit) und Stellplätzen sowie 2 Duplexgaragen genehmigt. Es wären gemäß Stellplatzsatzung insgesamt 9 Stellplätze notwendig gewesen und nachgewiesen wurden gemäß Plan 10 Stellplätze. Es wurden allerdings nur 2 Einzelgaragen anstatt 2 Duplexgaragen gebaut. Somit war ein Stellplatz zu wenig. 
Aufgrund mehrerer Anbauten musste im Jahr 2021 ein Tekturantrag eingereicht werden. Der Bauherr reichte einen Bauplan mit den zwei bereits vorhandenen Einzelgaragen ein. Das Landratsamt verpflichtete den Bauherren in der Baugenehmigung daraufhin, eine Einzelgarage in eine Duplexgarage umzuwandeln. Dies ist bis heute nicht erfolgt. 

Begründung vom Antragsteller:
„Beide neu erstellten Doppelhaushälften werden nur von je einer Familie bewohnt. Es wurde auch keine Aufteilung oder Abgeschlossenheit beantragt. Das Landratsamt geht jedoch von einem Mehrfamilienhaus im Objekt „Am Kupferschmiedberg 6 a“ aus. Es sind bereits vier Stellplätze dem Objekt zugeordnet. Das Landratsamt besteht jedoch auf den fehlenden Stellplatz. Es soll deshalb die bestehende Garage abgerissen werden und durch eine Doppelstockgarage ersetzt werden. Der Aufwand hierfür ist jedoch unverhältnismäßig groß, deshalb bitte ich um eine Stellplatzablösung im Rahmen einer Befreiung.“ 

Mittlerweile wurden seitens des Landratsamtes bereits Zwangsgeldbescheide erlassen (einmal in Höhe von 5.000 Euro). Die letzte Frist zu Errichtung der Garage wurde dem Antragsteller bis spätestens 31.05.2024. Sollte bis dahin, dass Vorhaben nicht umgesetzt sein, wird erneut ein Zwangsgeld in Höhe von 8.000 Euro fällig.

Nach kurzer Rücksprache mit dem Landratsamt wäre eine Ablöse des Stellplatzes, die derzeit wahrscheinlich beste Lösung, da die Grundstücksaufteilungen an die Rechtsnachfolger bereits erfolgt sind.

Beschluss

Der Stellplatzablöse und der damit verbundenen isolierten Abweichung von der Stellplatzsatzung für das Bauvorhaben „Am Kupferschmiedberg 6a und 6b“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Antragsteller ein Gespräch zu führen, über die Möglichkeit einer Tekturänderung mit der Erbringung des fehlenden Stellplatzes oder eine Stellplatzablösevereinbarung für die beantragte Stellplatzablöse abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde Pliening 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Gerharding“ Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 07.03.2024 ö Sachstandsinformation 4

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 die 17. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Gerharding“ beschlossen.

Das Plangebiet umfasst ca. 20,9 ha und liegt im Westen des Gemeindegebiets Pliening im Ortsteil Gerharding, nördlich der Staatsstraße 2082 Kirchheim – Erding. Es befindet sich im Außenbereich und wird aktuell landwirtschaftlich genutzt.

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Antrag des Eigentümers auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der hierzu erforderlichen technischen Gebäude bzw. Einrichtungen. 
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets für regenerative Energienutzung („SO Freiflächenphotovoltaik“). Die Freiflächenphotovoltaikanlage soll um ein bestehendes Kies- und Sandwerk angeordnet werden und der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dienen.

Die zulässige Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage soll auf 30 Jahre beschränkt werden. Anschließend soll das Gelände wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Pliening entsprechend angepasst werden. Im Zuge der 17. Änderung des Flächennutzungsplans soll Im Planbereich die bisherige Darstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche in ein „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik“ geändert werden.

Innerhalb des Planbereichs befinden sich keine Oberflächengewässer und er liegt nicht in einem überschwemmungsgefährdeten Bereich. Die flächige Begrünung unterhalb der Module kann sich vielmehr bremsend auf den Wasserabfluss auswirken.
Die rekultivierten Weiher nordöstlich des Plangebiets werden von dem Vorhaben nicht beeinflusst.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, bis 06.03.2024 zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans und dem vorhabenbezogen Bebauungsplan Stellung zu nehmen.

Da die vorliegenden Planungen keine Belange des Marktes Markt Schwaben berühren, hat die Verwaltung der Gemeinde Pliening mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.

zum Seitenanfang

5. Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 07.03.2024 ö 5

Sachvortrag

Rückmeldung zu Anfragen
Haltebucht in der Ebersberger Straße (Anfrage vom 01.02.2024)
Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung informiert: 
Die Parkbucht gehört zur Staatsstraße, die Zuständigkeit liegt daher beim Staatlichen Bauamt Rosenheim / Landratsamt Ebersberg. 
Bereits im Juli 2023 hat das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung Kontakt zum Landratsamt Ebersberg aufgenommen, da bereits eine Beschwerde über einen abgestellten LKW vorlag. Hier war, auch nach Rücksprache mit der Polizei, die klare Aussage: Es gibt keinen verkehrsrechtlichen Grund, warum der LKW nicht in der „Bucht“ stehen darf. 
§ 12 Abs. 4 StVO regelt eindeutig, dass zum Parken der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen ist. 
Zudem gibt es keine Regelung, dass dieser Seitenstreifen / die Bucht für die Benutzung der Ortstafel eingerichtet wurde.  


Hotel am Turm; Gschmeidmachergasse 2 + 4
Im November wurde mit der Verwaltung auf über Nutzungsänderung in kleine Wohneinheiten gesprochen. Der Veraltung wurde eine Entwurfsplanung vorgestellt. Seit kurzem finden in dem Gebäude Umbauarbeiten statt. Bei einer geplanten Nutzungsänderung sind diese allerdings genehmigungspflichtig. Da uns kein Antrag auf Nutzungsänderung vorliegt, wurde die Angelegenheit an die Bauaufsicht weitergegeben. 

Datenstand vom 26.04.2024 10:57 Uhr